EU-Chemikalienrecht :
Mangelhaftes Prüfverfahren

Von Hildegard Kaulen
Lesezeit: 3 Min.
Von den vielen Chemikalien, die in Europa im Umlauf sind, erfüllen nur wenige die Anforderungen von Reach.
Die Chemikalienverordnung „Reach“, die den Umgang mit potentiell gefährlichen Chemikalien in Europa vorschreibt, ist ein kompliziertes Regelwerk. Die für die Prüfung der brisanten Stoffe zuständige Behörde ist überfordert. Das nutzen viele Hersteller und Händler aus.

Viele Hersteller und Importeure machen bei der Registrierung ihrer Chemikalien nach der EU-Chemikalienverordnung „Reach“ keine vollständigen Angaben zur Sicherheit. Das ist die ernüchternde Bilanz einer Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung, die vom Umweltbundesamt in Auftrag gegeben wurde. Danach erfüllte von 1814 überprüften Registrierungsdossiers nur ein einziges die geltenden Reach-Anforderungen. 58 Prozent der Berichte hatten Mängel. Oft fehlten Angaben darüber, ob die Chemikalien die Fortpflanzung gefährden, sich im Gewebe ansammeln oder umwelttoxisch sind. 42 Prozent der Dossiers müssen noch weiter begutachtet werden, weil die Hersteller und Importeure darin auf verwandte Stoffklassen verwiesen. Weil man noch prüfen muss, ob diese Querverbindungen zulässig sind, lassen sich diese Berichte noch nicht beurteilen.

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