Hintergrund: Komplexe Fehlbildungen erfordern eine ressourcenintensive Versorgung. Vergütungsmuster der korrektiven Fehlbildungschirurgie wurden vor dem Hintergrund der Versorgungslandschaft bisher nicht analysiert.
Methoden: Krankenhausabrechnungsdaten zu Korrekturoperationen von zehn ausgewählten komplexen Fehlbildungen von 2020–2022 wurden analysiert. Nach dem jährlichen Durchschnitt der Fallzahlen wurden Standorte in Hochvolumenkrankenhäuser (HVK; mindestens 10 Fälle), Mittelvolumenkrankenhäuser (MVK; mindestens 5 aber weniger als 10 Fälle), Niedrigvolumenkrankenhäuser (NVK; mindestens 1 aber weniger als 5 Fälle) und in extreme Niedrigvolumenkrankenhäuser (eNVK; mehr als 0 aber weniger als 1 Fall) kategorisiert.
Ergebnisse: Von 2020–2022 wurden jährlich durchschnittlich 1429 Korrekturoperationen für die zehn komplexen Fehlbildungen in Deutschland an 158 Standorten erbracht. Der Case Mix Index (CMI) für diese Leistungen betrug 7,057. Die Leistungserbringung war dezentral. Es gab vier HVK für anorektale Malformation, drei HVK für Spina bifida, zwei HVK für kongenitale Zwerchfellhernie und jeweils eines für Blasenekstrophie, Epispadie, Gallengangsatresie und Morbus Hirschsprung. Es gab kein HVK für Gastrochisis, Omphalozele oder Ösophagusatresie. 127 Standorte (80%) erreichten für keine der Leistungen eine Mindestfallzahl von 5 Korrekturoperationen pro Jahr.
Fazit: Der CMI der korrektiven Fehlbildungschirurgie ist weit höher als der CMI der allgemeinen „Kinder- und Jugendchirurgie“. Die Versorgungslandschaft ist dezentral. Gelegenheitsversorgung stellt für Krankenhausstandorte ein finanzielles Risiko dar.