Corona in Berlin: Wo die Maskenpflicht heute fällt

Die Maskenpflicht fällt für 35 Straßen und Plätze in Berlin weg. Ein Überblick darüber, was sich noch alles ändert.

An 35 belebten Plätzen und Einkaufsstraßen in Berlin wurde die Maskenpflicht aufgehoben.
An 35 belebten Plätzen und Einkaufsstraßen in Berlin wurde die Maskenpflicht aufgehoben.imago/photothek/Florian Gärtner

Berlin-Die Maskenpflicht in Berlin ist im Freien fast aufgehoben: An 35 belebten Plätzen und Einkaufsstraßen wie dem Kurfürstendamm oder dem Alexanderplatz muss ab Freitag keine Maske mehr getragen werden, beschloss der Senat am Dienstag. Nur dort, wo Abstände nicht eingehalten werden können, braucht man noch eine Maske, zum Beispiel in Warteschlangen. Auch im Zoo und im Tierpark fällt im Freien die Maskenpflicht weg.

Es gib allerdings keine Änderung bei der Maskenpflicht für Busse und Bahnen. Im ÖPNV müssen weiterhin FFP2-Masken getragen werden. „Der ÖPNV wird voller. Wir kommen aus dem Homeoffice, wir haben mehr Touristen in der Stadt und die Pandemie ist noch nicht vorbei. Die Berliner können mit der Regelung gut umgehen“, erklärte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) zum Festhalten an der FFP2-Maske in Bus und Bahn.   

Welche Lockerungen wurden in Berlin beschlossen? Das sind die Beschlüsse, die ab Freitag gelten
  • An 35 belebten Straßen und Plätzen fällt die Maskenpflicht weg.
  • Im Innenbereich bleibt die Maskenpflicht bestehen. Das gilt auch für Fitnessstudios, in denen es keine weiteren Lockerungen geben wird.  
  • In Bussen und Bahnen bleibt die FFP-2-Maskenpflicht bestehen.
  • Die bisherigen Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Vollständig Geimpfte sowie Genesene und Kinder unter 14 Jahre werden hier nicht mitgezählt.   
  • Ausschank von Alkohol soll auch nach 0 Uhr erlaubt sein.
  • Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 1000 Menschen möglich. Ab 250 soll es eine Testpflicht geben.
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sollen mit bis zu 250 Menschen erlaubt sein, allerdings mit einer Testpflicht.
  • Tanzveranstaltungen im Freien mit bis zu 250 zeitgleich Anwesenden sind ebenfalls wieder möglich. Voraussetzung für die Teilnahme ist aber ein negativer Corona-Test.
  • Jahrmärkte und Volksfeste sollen wieder erlaubt sein.
  • Die Hochschulen gehen in den Präsenzbetrieb.
  • Beim Friseur gilt: negativer Test oder FFP-Maske. Eine Testpflicht gibt es also nicht mehr. Kann die Maskenpflicht nicht eingehalten werden, etwa beim Bartstutzen, ist ein Schnelltest vorgeschrieben.
  • Saunen und Hallenbäder öffnen.
  • Spielbanken öffnen.
  • Abschlussfeiern, Familienfeiern, Hochzeiten und Trauerfeiern sollen erlaubt sein, auch im größeren Rahmen mit Hygienekonzept. Es gilt die Regel: drinnen 50 Leute, draußen 100 Leute.
  • Voraussichtlich zwei Impfzentren werden auch nach dem September am Netz bleiben.
  • Sexuelle Dienstleistungen sind möglich. Aber Prostitution mit Geschlechtsverkehr bleibt bis zum 30. Juni untersagt. 

Diese Beschlüsse gelten bis zum 11. Juli. In zwei Wochen, so kündigte Michael Müller es an, will sich der Senat erneut zusammensetzen und über Corona-Regelungen beraten.