Der EuGH entschied in seinem Achmea-Urteil, dass Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten mit dem EU-Recht unvereinbar sei. Achmea ist ein deutliches Indiz dafür, dass auch die Investitionsschutz-Vereinbarungen in CETA problematisch für die Autonomie des EU-Rechts sind.