Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (¹DWB)

erlassung, f.

erlassung, f.
1)
freilassung, entlassung, abschied: erlassung der leibeigenschaft, manumissio; wann sich nun die ergetzlichkeit in das gesicht schicket, reicht es folgends einwerts zum herzen, welches alsdann von fürtreflicher freud inwendig gar zerlöset, ein offentliche erlassung des lebhaften geistes verursachet. Garg. 127ᵇ; der uhrmacher hält umb seinen abscheid an: der könig aber, weil er ihn nicht gerne missen wolte, erbeut sich ihm, so ferne er noch zwei jahr bleiben wolt, 400 reichsthaler zu verehren. der uhrmacher aber liesz, solch anerbieten ungeachtet, umb erlassung ferner anhalten. pers. reiseb. 4, 42; Lotharius behielte Godfried in arrest, ob er gleich wegen seiner erlassung mit ihm handelte. Hahn 2, 140; dieses jahr aber werde ich euch zu der erlassung aus der schule und würdigen aufnehmung unter die zahl der studenten zubereiten. Leipz. avant. 1, 72.
2)
remissio: und schicket boten zu dem könige Demetrio und bat umb erlassung der last, die im Tryphon aufgelegt hatte. 1 Macc. 13, 34;
wünscht der fremdling ihr geduld
und erlassung ihrer schuld.
Stolberg 1, 170;
ich aber künde dir, kraft der gewalt,
die mir verliehen ist zu lösen und zu binden,
erlassung an von allen deinen sünden.
Schiller 443ᵇ;
wenn der staatsrath seine indulgenzen, freibriefe und erlassungen einschränkte. 810ᵇ.
3)
emissio: die erlassung dieses gesetzes blieb noch beanstandet.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 4 (1860), Bd. III (1862), Sp. 890, Z. 23.

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Zitationshilfe
„erlassung“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Erstbearbeitung (1854–1960), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb/erlassung>.

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