Am 26.9.2024 hat der BFH zwei sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Aufwendungen, die durch eine Diätverpflegung entstehen, können nach § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Fraglich ist, ob dies auch für Nahrungsergänzungsmittel gilt, die aufgrund einer Tumorerkrankung eingenommen werden.
Die Digitalisierung verändert die Arbeit der Steuerberater. Und nicht nur das: die komplette Steuerbranche befindet sich im Umbruch – aber das Verfahren der Steuerberaterprüfung ist nahezu das gleiche wie vor 80 Jahren. Passt das noch zusammen? Taxulting hat darüber mit Romana Dziuk, Vizepräsidentin des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg gesprochen.
Das FG Münster hat entschieden, dass für Zwecke der Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG a. F. und § 13b ErbStG a. F. bei einem Erwerb mehrerer wirtschaftlicher Einheiten von Todes wegen jeder übertragene Betrieb einzeln zu betrachten ist.
Das FinMin Schleswig-Holstein hat sich in einem Erlass mit der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Influencern befasst, die durch ihre Aktivitäten auf Plattformen wie YouTube, Instagram, TikTok oder Twitch Einnahmen generieren.
2018 führte die Hessische Steuerverwaltung ein BWL-Traineeprogramm ein, um betriebswirtschaftliches Fachwissen in Betriebsprüfungen zu stärken. Da das Programm erfolgreich war, wird es ab dem 1.10.2024 auf alle Betriebsprüfungsstellen ausgeweitet.
In einem Verfahren vor dem FG Köln wurde zur Bewertung einer Immobilie mit der neuen Grundsteuer in NRW verhandelt. Das Gericht hat entschieden, dass die neue Grundsteuerbewertung nicht zu beanstanden ist.
In vielen Fällen möchten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen Zuschuss zu den Kosten für Tagesmutter, Kita oder Kindergarten gewähren. Lesen Sie, unter welchen Bedingungen die Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten steuerfrei sind.
Unter der Existenzgrundlage i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG ist nur die materielle Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen zu verstehen. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, wann Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können.
Im Kampf gegen milliardenschwere Steuerhinterziehung fürchtet die Bürgerbewegung Finanzwende Rückschläge. Der Verein kritisiert das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz, das der Bundestag voraussichtlich in dieser Woche verabschieden wird.
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Ein elektronisches Dokument ist jedenfalls bei führender elektronischer Akte nur dann im Sinne des § 52a Abs. 2 Satz 1 FGO für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet, wenn es in einem der in § 2 Abs. 1 ERVV genannten Dateiformate in der elektronischen Poststelle des Gerichts eingegangen ist.
Ein Antrag gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 Halbsatz 1 i.V.m. § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG kann für denjenigen Veranlagungszeitraum, in dem eine Beteiligung veräußert wird, als erstes Antragsjahr gestellt werden, wenn der Antragsteller in diesem Veranlagungszeitraum bis zur Veräußerung zu irgendeinem Zeitpunkt in ausreichendem Umfang an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Die Beteiligungsvoraussetzungen müssen nur für das erste Antragsjahr erfüllt sein; ihr Wegfall in einem der folgenden vier Veranlagungszeiträume ist unerheblich.
Die nachträgliche Korrektur von Rechnungen entfaltet im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 14a Abs. 7 UStG keine Rückwirkung.
Der früherer Verfassungsrichter Paul Kirchhof hält eine radikale Vereinfachung der Steuererklärungen durch die Arbeit zweier Regierungskommissionen für möglich.
Das Bundeskabinett hat am 18.9.2024 den Entwurf eines Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Damit soll die betriebliche Altersversorgung weiter ausgebaut und für mehr Beschäftigte zugänglich gemacht werden.
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Ab 1.1.2025 wird die neue Grundsteuer auf der Grundlage der Grundsteuerreform und neuer Hebesätze durch die Gemeinden erhoben. Gibt es bereits Urteile zur Verfassungsmäßigkeit der Regeln? Wie viel Grundsteuer wird anfallen? Die Bundesländer informieren zur Vorgehensweise, den neuen Hebesätzen und bieten teilweise Berechnungshilfen.
Am 19.9.2024 hat der BFH drei sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
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