„Verwaltungsgliederung Italiens“ – Versionsunterschied

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[[Datei:Italian_regions_provinces.svg|miniatur|rechts|300px|Regionen und Provinzen Italiens]]
[[Italien]] ist in 20 [[Italienische Regionen|Regionen]], 109neun [[Città metropolitane|Großstädte mit besonderem Status]], 100 [[Italienische Provinzen|Provinzen]] und 8092 [[Italienische Gemeinden|Gemeinden]] untergliedert (Stand Mai 2014). BisAm 1. Januar 2015 sollenwurden die Aufgaben von zunächst zehnneun Provinzen anvon ebensovieleebensovielen GroßstädteGroßstädten mit besonderem Status ''(città metropolitane)'' fallenübernommen. Regionen, Großstädte mit besonderem Status, Provinzen und Gemeinden sind nach Art. 114 der [[Italienische Verfassung|Italienischen Verfassung]] als [[Gebietskörperschaft]]en mit politischer [[Autonomie]] und [[Selbstverwaltungsrecht]]en unterschiedlicher Ausprägung ausgestattet.
 
== NUTS ==
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Die Provinzen Italiens bilden die mittlere Verwaltungsebene. Bis 2014 hatten die Provinzen als eigenständige Gebietskörperschaften wie Regionen und Gemeinden eine direkt gewählte Volksvertretung, den Provinzrat ''(consiglio provinciale)'', sowie einen direkt gewählten Provinzpräsidenten, der zusammen mit von ihm ernannten Beigeordneten die Verwaltung der Provinz leitete. Wegen der geringen Kompetenzen der Provinzen wurden diese direkt gewählten Organe abgeschafft. Es sind nunmehr die Bürgermeister und die Gemeinderäte, die den Präsidenten der Provinz und die Mitglieder der Provinzräte aus ihrer Mitte wählen. Dies gilt nicht für die oben genannten autonomen Provinzen [[Südtirol|Bozen-Südtirol]] und [[Trentino|Trient]], die einen besonderen Status mit umfangreichen [[Gesetzgebungskompetenz]]en haben und ''de facto'' den italienischen Regionen gleichgestellt sind. In diesen beiden Fällen werden die Landtage (Provinzräte) direkt gewählt, die dann den jeweiligen Landeshauptmann (Provinzpräsidenten) und damit die Landesregierung wählen.
 
2015 werdenwurden zunächst zehnneun Provinzen von Großstädten mit besonderem Status ''(città metropolitane)'' abgelöst, die alle Funktionen einer bisherigen Provinz und zusätzlich einige Gemeindefunktionen übernehmen. Anders als im Falle der deutschen [[Kreisfreie Stadt|kreisfreien Städte]] ist es in Italien nicht vorgesehen, dass Gemeinde und Provinz zu einem gemeinsamen Gebilde zusammengeführt und somit „provinzfrei“ werden. Die Gemeinden bleiben in diesem Fall bestehen. Betroffen sind die Städte und Provinzen [[Turin]], [[Genua]], [[Mailand]], [[Venedig]], [[Bologna]], [[Florenz]], [[Rom]], [[Neapel]], [[Bari]] und (ab 2016) [[Reggio Calabria]]. Auf Sizilien und in Friaul-Julisch Venetien sollen weitere Körperschaften dieser Art entstehen.
 
Im Zug der oben genannten Reformen werdenwurden die italienischen Provinzen (und die Großstädte mit besonderem Status) im Wesentlichen zu Kommunalverbänden, denen Aufgaben vor allem von Gemeinden, aber auch von Regionen übertragen werden können. Der italienische Gesamtstaat überträgt den genannten Provinzorganen in der Regel keine Aufgaben; er hat in den Provinzen eigene Außenstellen, die zusammen mit den lokalen Selbstverwaltungsorganen der Aufsicht der [[Präfekt (Italien)|Präfekten]] unterstehen.
 
Bis 1927 untergliederten sich die Provinzen als staatliche Verwaltungsbezirke in ''circondari'' (Kreise) und ''mandamenti'' (Bezirke). Den ''circondari'' und den dort angesiedelten Ämtern stand ein [[Unterpräfektur|Unterpräfekt]] vor. Die Auflösung der ''circondari'' bildete 1927 den Anlass für die Bildung etlicher neuer Provinzen. In der Republik Italien war ein ''circondario'' eine mögliche Unterteilung der Provinz als Selbstverwaltungsorgan. Ein ''circondario'' hatte jedoch keine eigenen Organe, sondern nur Außenstellen der Provinzverwaltung.