„Verwaltungsgliederung Italiens“ – Versionsunterschied
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[[Datei:Italian_regions_provinces.svg|miniatur|rechts|300px|Regionen und Provinzen Italiens]]
[[Italien]] ist in 20 [[Italienische Regionen|Regionen]],
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Die Provinzen Italiens bilden die mittlere Verwaltungsebene. Bis 2014 hatten die Provinzen als eigenständige Gebietskörperschaften wie Regionen und Gemeinden eine direkt gewählte Volksvertretung, den Provinzrat ''(consiglio provinciale)'', sowie einen direkt gewählten Provinzpräsidenten, der zusammen mit von ihm ernannten Beigeordneten die Verwaltung der Provinz leitete. Wegen der geringen Kompetenzen der Provinzen wurden diese direkt gewählten Organe abgeschafft. Es sind nunmehr die Bürgermeister und die Gemeinderäte, die den Präsidenten der Provinz und die Mitglieder der Provinzräte aus ihrer Mitte wählen. Dies gilt nicht für die oben genannten autonomen Provinzen [[Südtirol|Bozen-Südtirol]] und [[Trentino|Trient]], die einen besonderen Status mit umfangreichen [[Gesetzgebungskompetenz]]en haben und ''de facto'' den italienischen Regionen gleichgestellt sind. In diesen beiden Fällen werden die Landtage (Provinzräte) direkt gewählt, die dann den jeweiligen Landeshauptmann (Provinzpräsidenten) und damit die Landesregierung wählen.
2015
Im Zug der oben genannten Reformen
Bis 1927 untergliederten sich die Provinzen als staatliche Verwaltungsbezirke in ''circondari'' (Kreise) und ''mandamenti'' (Bezirke). Den ''circondari'' und den dort angesiedelten Ämtern stand ein [[Unterpräfektur|Unterpräfekt]] vor. Die Auflösung der ''circondari'' bildete 1927 den Anlass für die Bildung etlicher neuer Provinzen. In der Republik Italien war ein ''circondario'' eine mögliche Unterteilung der Provinz als Selbstverwaltungsorgan. Ein ''circondario'' hatte jedoch keine eigenen Organe, sondern nur Außenstellen der Provinzverwaltung.
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