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'''Nadelgeld''' oder ''SpielgeldSpillgeld'' (von ''Spille'' = [[Spindel]]) bezeichnete im gemeinen deutschen Recht einen Betrag, den ein Mann seiner Ehefrau in regelmäßigen Abständen gab. Über dieses Geld konnte sie für persönliche Zwecke und Anschaffungen, etwa für Kleidung, frei verfügen, insoweit unterlag sie also nicht der [[Vormund]]schaft ihres Mannes. Beim [[Adel]] war es üblich, die Höhe des ''SpielgeldesSpillgeldes'' [[ehevertrag]]lich festzulegen.<ref>[http://www.wispor.de/wpx-k-n.htm Wissensportal].</ref>
 
Ältere Werke erwähnen als Nadel-, SpielSpill- oder Trüffelgeld auch dasjenige Geld, welches Töchter bei der Eheschließung zusätzlich zu dinglicher Ausstattung und Heiratsgut erhalten.<ref>[http://www.zeno.org/Brockhaus-1837/A/Nadelgeld Brockhaus 1837].</ref><ref>[[Heinrich August Pierer|H. A. Pierer]] (Hrsg.): ''[[Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit]] oder neuestes encyclopädisches Wörterbuch der Wissenschaften, Künste und Gewerbe.'' 2. völlig umgearbeitete Auflage (3. Ausgabe). H. A. Pierer, Altenburg 1846.</ref>
 
== Anmerkungen ==