„Nadelgeld“ – Versionsunterschied
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'''Nadelgeld''' oder ''Spillgeld'' (von ''Spille'' = [[Handspindel|Spindel]]) bezeichnete im gemeinen deutschen Recht einen Betrag, den ein Mann seiner Ehefrau in regelmäßigen Abständen gab. Über dieses Geld konnte sie für persönliche Zwecke und Anschaffungen
Ältere Werke erwähnen als Nadel-, Spill- oder Trüffelgeld auch dasjenige Geld, welches Töchter bei der Eheschließung zusätzlich zu dinglicher Ausstattung und Heiratsgut erhalten.<ref>
== Siehe auch ==
* [[Brautgeld]]
* [[Schlüsselgewalt]]
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== Einzelnachweise ==
<references />
[[Kategorie:Volkskunde]]
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