„Nadelgeld“ – Versionsunterschied
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'''Nadelgeld''' oder ''Spillgeld'' (von ''Spille'' = [[Handspindel|Spindel]]) bezeichnete im gemeinen deutschen Recht einen Betrag, den ein Mann seiner Ehefrau in regelmäßigen Abständen gab. Über dieses Geld konnte sie für persönliche Zwecke und Anschaffungen – etwa für Kleidung – frei verfügen, insoweit unterlag sie also nicht der [[
Ältere Werke erwähnen als Nadel-, Spill- oder Trüffelgeld auch dasjenige Geld, welches Töchter bei der Eheschließung zusätzlich zu dinglicher Ausstattung und Heiratsgut erhalten.<ref>{{Brockhaus-1837 |Lemma=Nadelgeld |Band=3 |Seite=235 |zenoID=20000847615}}</ref><ref>{{Pierer-1857 |Lemma=Nadelgeld |Band=11 |Seite=640 |zenoID=20010491155}}</ref>
== Siehe auch ==
* [[
* [[Schlüsselgewalt]]
* [[Taschengeldanspruch]]
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