„Hybridanleihe“ – Versionsunterschied

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Eine '''Hybridanleihe''' (engl. ''hybrid'') ist eine [[eigenkapital]]<nowiki/>ähnliche, nachrangige [[Anleihe|Unternehmensanleihe]] mit sehr langer Laufzeit oder ohne Laufzeitbegrenzung. Die Kündigung durch den [[Emittent (Finanzmarkt)|Emittenten]] ab einem vorher festgelegten Termin ist möglich. Außerdem können die vereinbarten [[Kupon]]zahlungen unter bestimmten Bedingungen ausgesetzt bzw. verschoben werden.<ref>[https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/hybridanleihe-36077 Gabler Wirtschaftslexikon. Abgerufen am 19. Dezember 2013.]</ref>
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Eine '''Hybridanleihe''' (engl. ''hybrid'') ist eine [[eigenkapital]]ähnliche, nachrangige [[Anleihe|Unternehmensanleihe]] mit sehr langer Laufzeit oder ohne Laufzeitbegrenzung. Die Kündigung durch den [[Emittent (Finanzmarkt)|Emittenten]] ab einem vorher festgelegten Termin ist möglich. Außerdem können die vereinbarten [[Kupon]]zahlungen unter bestimmten Bedingungen ausgesetzt bzw. verschoben werden.<ref>[http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/hybridanleihe.html Gabler Wirtschaftslexikon. Abgerufen am 19. Dezember 2013.]</ref>

Durch einen Zinsaufschlag gegenüber konventionellen Unternehmensanleihen soll der Anleger einen Ausgleich für das erhöhte Risiko erhalten, das bis zum Totalverlust zum Beispiel im [[Insolvenz]]fall des Emittenten reichen kann.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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*[[Pflichtwandelanleihe]] (Mandatory Convertible Bond)
*[[Pflichtwandelanleihe]] (Mandatory Convertible Bond)
*[[Umtauschanleihe]] (Exchangeable Bond)
*[[Umtauschanleihe]] (Exchangeable Bond)

*[[Kernkapitalquote|Kernkapitalquote / Tier-1 Anleihe]]
*[[Kernkapitalquote|Kernkapitalquote / Tier-1 Anleihe]]


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[[Kategorie:Verzinsliches Wertpapier]]
[[Kategorie:Anleihe]]
[[Kategorie:Kapitalmaßnahme]]
[[Kategorie:Kapitalmaßnahme]]

Aktuelle Version vom 27. Juli 2021, 21:16 Uhr

Eine Hybridanleihe (engl. hybrid) ist eine eigenkapitalähnliche, nachrangige Unternehmensanleihe mit sehr langer Laufzeit oder ohne Laufzeitbegrenzung. Die Kündigung durch den Emittenten ab einem vorher festgelegten Termin ist möglich. Außerdem können die vereinbarten Kuponzahlungen unter bestimmten Bedingungen ausgesetzt bzw. verschoben werden.[1]

Einzelnachweise

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  1. Gabler Wirtschaftslexikon. Abgerufen am 19. Dezember 2013.