„Hybridanleihe“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[ungesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
K https
 
(23 dazwischenliegende Versionen von 17 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Eine '''Hybridanleihe''' ist eine [[eigenkapital]]ähnliche, nachrangige [[Anleihe|Unternehmensanleihe]] ohne Laufzeitbegrenzung. Die Kündigung durch den [[Emittent]]en zu einem vorher festgelegten Termin ist möglich. Außerdem können die vereinbarten [[Kupon]]zahlungen unter bestimmten Bedingungen ausgesetzt bzw. verschoben werden.
Eine '''Hybridanleihe''' (engl. ''hybrid'') ist eine [[eigenkapital]]<nowiki/>ähnliche, nachrangige [[Anleihe|Unternehmensanleihe]] mit sehr langer Laufzeit oder ohne Laufzeitbegrenzung. Die Kündigung durch den [[Emittent (Finanzmarkt)|Emittenten]] ab einem vorher festgelegten Termin ist möglich. Außerdem können die vereinbarten [[Kupon]]zahlungen unter bestimmten Bedingungen ausgesetzt bzw. verschoben werden.<ref>[https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/hybridanleihe-36077 Gabler Wirtschaftslexikon. Abgerufen am 19. Dezember 2013.]</ref>


== Siehe auch ==
Durch einen Zinsaufschlag von bis zu 2% gegenüber konventionellen Unternehmensanleihen soll der Anleger einen Ausgleich für das erhöhte Risiko erhalten, das bis zum Totalverlust zum Beispiel im [[Insolvenz]]fall des Emittenten reichen kann.
*[[Wandelanleihe]] (Convertible Bond)
*[[Pflichtwandelanleihe]] (Mandatory Convertible Bond)
*[[Umtauschanleihe]] (Exchangeable Bond)
*[[Kernkapitalquote|Kernkapitalquote / Tier-1 Anleihe]]


== Einzelnachweise ==
[[Kategorie:Finanzierung]]
<references/>

[[Kategorie:Anleihe]]
[[Kategorie:Kapitalmaßnahme]]

Aktuelle Version vom 27. Juli 2021, 21:16 Uhr

Eine Hybridanleihe (engl. hybrid) ist eine eigenkapitalähnliche, nachrangige Unternehmensanleihe mit sehr langer Laufzeit oder ohne Laufzeitbegrenzung. Die Kündigung durch den Emittenten ab einem vorher festgelegten Termin ist möglich. Außerdem können die vereinbarten Kuponzahlungen unter bestimmten Bedingungen ausgesetzt bzw. verschoben werden.[1]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Gabler Wirtschaftslexikon. Abgerufen am 19. Dezember 2013.