„Eduard Hanauer“ – Versionsunterschied

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'''Johann Josef Eduard Hanauer''' (* [[18. März]] [[1829]] in [[Zweibrücken]]; † [[30. April]] [[1893]] in [[Berlin]]) war ein [[Deutschland|deutscher]] [[Jurist]] und [[Politik]]er.
'''Johann Josef Eduard Hanauer''' (* [[18. März]] [[1829]] in [[Zweibrücken]]; † [[30. April]] [[1893]] in [[Berlin]]) war ein [[Deutschland|deutscher]] [[Jurist]] und [[Politik]]er.


== Leben ==
Der Sohn eines [[Berufung (Recht)|Appellationssgerichtsrat]]es arbeitete ab [[1873]] als [[Staatsanwalt]] in [[München]]. Zwei Jahre später wurde er in den Rang eines Geheimen Oberregierungsrates erhoben, später zum vortragenden Rat im [[Reichskanzleramt]] und zum Direktor des [[Reichsjustizamt]]es ernannt. Die Leitung des letzteren übernahm er am [[2. April]] [[1892]] als [[Staatssekretär]], verstarb aber bereits ein Jahr später.
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Hanauer war auch Mitglied der zweiten Kommission, die das [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerliche Gesetzbuch]] ausarbeitete.
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Aktuelle Version vom 23. Februar 2023, 20:10 Uhr

Johann Josef Eduard Hanauer (* 18. März 1829 in Zweibrücken; † 30. April 1893 in Berlin) war ein deutscher Jurist und Politiker.

Der Sohn eines Appellationssgerichtsrates arbeitete ab 1873 als Staatsanwalt in München. Zwei Jahre später wurde er in den Rang eines Geheimen Oberregierungsrates erhoben, später zum vortragenden Rat im Reichskanzleramt und zum Direktor des Reichsjustizamtes ernannt. Die Leitung des letzteren übernahm er am 2. April 1892 als Staatssekretär, starb aber bereits ein Jahr später.

Hanauer war auch Mitglied der zweiten Kommission, die das Bürgerliche Gesetzbuch ausarbeitete.