„Preußische Gesetzessammlung“ – Versionsunterschied

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* die ''Preußische Gesetzsammlung'' von 1907 bis 1945.
* die ''Preußische Gesetzsammlung'' von 1907 bis 1945.


Die Preußische Gesetzsammlung war das amtliche Verkündungsblatt für die [[Gesetz]]e und anderen überregional bedeutenden Rechtsnormen Preußens. Begründet wurde sie durch die Königliche Verordnung über die Erscheinung und den Verkauf der neuen Gesetz-Sammlung vom 27. Oktober 1810 (PrGS S. 1).<ref>[http://hdl.handle.net/2027/uc1.b3094006?urlappend=%3Bseq=9 Gesetzsammlung für die Königlichen Preussischen Staaten] PrGS 1810, 1</ref> Ausgabeort war die Landeshauptstadt [[Berlin]].
Die Preußische Gesetzsammlung war das amtliche Verkündungsblatt für die [[Gesetz]]e und anderen überregional bedeutenden Rechtsnormen Preußens. Begründet wurde sie durch die Königliche Verordnung über die Erscheinung und den Verkauf der neuen Gesetz-Sammlung vom 27. Oktober 1810 (PrGS S.&nbsp;1).<ref>[https://babel.hathitrust.org/cgi/pt?id=uc1.b3094006;seq=9 Gesetzsammlung für die Königlichen Preussischen Staaten] PrGS 1810, 1</ref> Ausgabeort war die Landeshauptstadt [[Berlin]].


Weil manche Vorschriften, die in der Preußischen Gesetzsammlung verkündet wurden, noch heute gültig oder für die Beurteilung früher begründeter Rechtsverhältnisse bedeutend sind, wird in Rechtstexten häufiger darauf verwiesen. Auch rechtsgeschichtlich sind viele preußische Gesetze von Bedeutung. Verweise geschehen üblicherweise in der Form, dass der Titel des Gesetzes mit Ausfertigungsdatum genannt wird und anschließend in Klammern die Angabe "GS" oder "PrGS" (teils mit anschließendem Punkt), ggf. der Jahrgang (meist nur, wenn das Jahr der Verkündung von dem der Ausfertigung abweicht) und schließlich die Seitenzahl gesetzt wird (siehe folgende Beispiele).
Weil manche Vorschriften, die in der Preußischen Gesetzsammlung verkündet wurden, noch heute gültig oder für die Beurteilung früher begründeter Rechtsverhältnisse bedeutend sind, wird in Rechtstexten häufiger darauf verwiesen. Auch rechtsgeschichtlich sind viele preußische Gesetze von Bedeutung. Verweise geschehen üblicherweise in der Form, dass der Titel des Gesetzes mit Ausfertigungsdatum genannt wird und anschließend in Klammern die Angabe „GS“ oder „PrGS“ (teils mit anschließendem Punkt), ggf. der Jahrgang (meist nur, wenn das Jahr der Verkündung von dem der Ausfertigung abweicht) und schließlich die Seitenzahl gesetzt wird (siehe folgende Beispiele).


Die letzte Ausgabe der Preußischen Gesetzsammlung (Nr. 1/1945) erschien am Dienstag, 17. April 1945, im bereits umkämpften Berlin. Sie enthielt unter der laufenden Nummer 14592 als einzige Veröffentlichung das vom Staatsministerium am 31. März 1945 beschlossene und von [[Hermann Göring]] ausgefertigte, am 1. April 1945 in Kraft getretene „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1945“.<ref>GS. S. 1, 2; vgl. Wilke 1984, Heimann 2011</ref> Eine weitere Nummer des Jahrganges ist auf Grund der fortschreitenden Kriegsereignisse nicht mehr erschienen.
Die letzte Ausgabe der Preußischen Gesetzsammlung (Nr. 1/1945) erschien am Dienstag, 17. April 1945, im bereits umkämpften Berlin. Sie enthielt unter der laufenden Nummer 14592 als einzige Veröffentlichung das vom [[Preußisches Staatsministerium|Staatsministerium]] am 31. März 1945 beschlossene und von [[Hermann Göring]] ausgefertigte, am 1. April 1945 in Kraft getretene „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1945“.<ref>GS. S. 1, 2; vgl. Wilke 1984, Heimann 2011</ref> Eine weitere Nummer des Jahrganges ist auf Grund der fortschreitenden Kriegsereignisse nicht mehr erschienen.


== Zitierbeispiele ==
== Zitierbeispiele ==
''Gesetz betreffend die Ablösung der Reallasten in der Provinz Schleswig-Holstein vom 3. Januar 1873 <u>(GS. S. 3)</u>, zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Januar 1922 <u>(GS. S. 7)</u>''
''Gesetz betreffend die Ablösung der Reallasten in der Provinz Schleswig-Holstein vom 3. Januar 1873 <u>(GS. S.&nbsp;3)</u>, zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Januar 1922 <u>(GS. S.&nbsp;7)</u>''


'' Gesetz betreffend die Ausführung der revidierten Rheinschiffahrtsakte vom 17. Oktober 1868 <u>(PrGS. 1869 S. 798)</u>''<ref>[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=9&ugl_nr=95&bes_id=3319&aufgehoben=N&menu=1&sg=0 Zitierung bei recht.nrw.de], abgerufen am 31. Mai 2013</ref>
'' Gesetz betreffend die Ausführung der revidierten Rheinschiffahrtsakte vom 17. Oktober 1868 <u>(PrGS. 1869 S. 798)</u>''<ref>[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=9&ugl_nr=95&bes_id=3319&aufgehoben=J&menu=1&sg=0 §§ 5–9], abgerufen am 25. Mai 2019.</ref>


== Weblinks ==
== Weblinks ==
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{{Wikisource|Gesetzblätter#Preußen|Preußische Gesetzessammlung}}
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* [http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/finde/langDatensatz.php?urlID=63&url_tabelle=tab_projekt Digitalisierung von Rechtsnormen aus der "Gesetz-Sammlung für die Königlich-Preußischen Staaten" bzw. des Freistaats Preußen zwischen 1810 und 1947, die auf Westfalen Bezug nehmen]
* [https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/finde/langDatensatz.php?urlID=63&url_tabelle=tab_projekt Digitalisierung von Rechtsnormen aus der ''Gesetz-Sammlung für die Königlich-Preußischen Staaten'' bzw. des Freistaats Preußen zwischen 1810 und 1947, die auf Westfalen Bezug nehmen]
* [https://opacplus.bsb-muenchen.de/title/BV002568851 Digitalisierung bei der Bayerischen Staatsbibliothek (Münchener Digitalisierungszentrum) (1810 - 1906)]
* [https://jbc.bj.uj.edu.pl/dlibra/publication/459069#structure Digitalisierung der Preußischen Gesetzsammlung zwischen 1907 und 1940]


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
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[[Kategorie:Amtliche Bekanntmachung]]
[[Kategorie:Amtliche Bekanntmachung]]
[[Kategorie:Gesetzgebungslehre]]
[[Kategorie:Gesetzgebungslehre]]
[[Kategorie:Publikation]]
[[Kategorie:Rechtsquelle (Preußen)]]
[[Kategorie:Rechtsquelle (Preußen)]]

Aktuelle Version vom 30. Mai 2023, 13:51 Uhr

Preußische Gesetzessammlung ist der Oberbegriff für

  • die Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten bis 1906
  • die Preußische Gesetzsammlung von 1907 bis 1945.

Die Preußische Gesetzsammlung war das amtliche Verkündungsblatt für die Gesetze und anderen überregional bedeutenden Rechtsnormen Preußens. Begründet wurde sie durch die Königliche Verordnung über die Erscheinung und den Verkauf der neuen Gesetz-Sammlung vom 27. Oktober 1810 (PrGS S. 1).[1] Ausgabeort war die Landeshauptstadt Berlin.

Weil manche Vorschriften, die in der Preußischen Gesetzsammlung verkündet wurden, noch heute gültig oder für die Beurteilung früher begründeter Rechtsverhältnisse bedeutend sind, wird in Rechtstexten häufiger darauf verwiesen. Auch rechtsgeschichtlich sind viele preußische Gesetze von Bedeutung. Verweise geschehen üblicherweise in der Form, dass der Titel des Gesetzes mit Ausfertigungsdatum genannt wird und anschließend in Klammern die Angabe „GS“ oder „PrGS“ (teils mit anschließendem Punkt), ggf. der Jahrgang (meist nur, wenn das Jahr der Verkündung von dem der Ausfertigung abweicht) und schließlich die Seitenzahl gesetzt wird (siehe folgende Beispiele).

Die letzte Ausgabe der Preußischen Gesetzsammlung (Nr. 1/1945) erschien am Dienstag, 17. April 1945, im bereits umkämpften Berlin. Sie enthielt unter der laufenden Nummer 14592 als einzige Veröffentlichung das vom Staatsministerium am 31. März 1945 beschlossene und von Hermann Göring ausgefertigte, am 1. April 1945 in Kraft getretene „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1945“.[2] Eine weitere Nummer des Jahrganges ist auf Grund der fortschreitenden Kriegsereignisse nicht mehr erschienen.

Zitierbeispiele

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Gesetz betreffend die Ablösung der Reallasten in der Provinz Schleswig-Holstein vom 3. Januar 1873 (GS. S. 3), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Januar 1922 (GS. S. 7)

Gesetz betreffend die Ausführung der revidierten Rheinschiffahrtsakte vom 17. Oktober 1868 (PrGS. 1869 S. 798)[3]

Wikisource: Preußische Gesetzessammlung – Quellen und Volltexte
Commons: Preußische Gesetzessammlung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Gesetzsammlung für die Königlichen Preussischen Staaten PrGS 1810, 1
  2. GS. S. 1, 2; vgl. Wilke 1984, Heimann 2011
  3. §§ 5–9, abgerufen am 25. Mai 2019.