„Generalversammlung“ – Versionsunterschied

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Die '''Generalversammlung''' ist ein [[Organ (Recht)|Organ]] von privaten wie öffentlich-rechtlichen Vereinigungen.
Die '''Generalversammlung''' oder '''Hauptversammlung''' ist ein [[Organ (Recht)|Organ]] von privaten wie öffentlich-rechtlichen Vereinigungen.
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| Bild1 = Kurhaus-Gesellschaft Baden 1874.jpg
| Untertitel1 = Aktie der Kurhaus-Gesellschaft Baden vom 31. März 1874
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== Weitere Einzelheiten ==
=== Deutschland ===
Eine General- oder [[Hauptversammlung]] wird üblicherweise von einem Mitglied der Geschäftsleitung geleitet, welches durch die Tagesordnung führt. Übliche Tagesordnungspunkte sind z. B. Bestimmung eines Protokollführers, Wahl der Stimmenzähler und die Vorstellung des Jahresberichts.


Eine Generalversammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn 20 Tage vorher eine Einladung an alle Gesellschafter (oder an deren letzte bekannte Anschrift) versandt wurde.
Nach [[Schweiz|Schweizer]] Recht wird der Begriff umfassend für das höchste Organ der [[Juristische Person|juristischen Personen]] ([[Aktiengesellschaft (Schweiz)|Aktiengesellschaft]], [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Schweiz)|GmbH]], [[Genossenschaft#Schweiz|Genossenschaft]], [[Stiftung (Schweiz)|Stiftung]] und [[Verein#Schweiz|Verein]]) verwendet, zudem von [[Genossenschaft|eingetragenen Genossenschaften]], dazu in [[Körperschaft des öffentlichen Rechts (Schweiz)|Körperschaften des öffentlichen Rechts]]. Sie kann z. B. aus allen Mitgliedern (oder denen, die der Einladung folgen) bestehen oder aus von den Mitgliedern gewählten [[Abgeordneter|Vertretern]] (Vertreterversammlung). Die Generalversammlung in einem Wirtschaftsunternehmen entspricht demnach einer [[Hauptversammlung]] nach Deutschem Recht.


In der [[Genossenschaft|eingetragenen Genossenschaft]] nach Deutschem Recht besteht der [[Vorstand]] aus mindestens zwei Mitgliedern und führt die Geschäfte und der [[Aufsichtsrat]] aus mindestens drei Mitgliedern und überwacht den Vorstand.
In der [[eingetragene Genossenschaft|eingetragenen Genossenschaft]] nach Deutschem Recht besteht der [[Vorstand]] aus mindestens zwei Mitgliedern und führt die Geschäfte und der [[Aufsichtsrat]] aus mindestens drei Mitgliedern und überwacht den Vorstand.


=== Österreich ===
In einer [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreich)|GmbH nach österreichischem Recht]] besteht die Generalversammlung aus allen Gesellschaftern und der Geschäftsführung. Die Geschäftsführung einer GmbH ist im Unterschied zum Vorstand einer AG an die Weisungen der Generalversammlung gebunden.
In einer [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreich)|GmbH nach österreichischem Recht]] besteht die Generalversammlung aus allen Gesellschaftern und der Geschäftsführung. Die Geschäftsführung einer GmbH ist im Unterschied zum Vorstand einer AG an die Weisungen der Generalversammlung gebunden.


=== Schweiz ===
Auch [[wissenschaftliche Gesellschaft]]en verwenden den Begriff der Generalversammlung (General Assembly), meinen damit allerdings meistens ihre großen [[Tagung]]en im Jahres- oder Mehrjahresrhythmus.


Nach [[Schweiz|Schweizer]] Recht wird der Begriff Generalversammlung ({{frS|assemblée générale}}, {{itS|assemblea generale}}. {{rmS|radunanza generala}}) umfassend für das höchste Organ der [[Juristische Person|juristischen Personen]] ([[Aktiengesellschaft (Schweiz)|Aktiengesellschaft]] ({{Art.|623|OR|ch}} [[Obligationenrecht (Schweiz)|OR]]), [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Schweiz)|GmbH]], [[Genossenschaft#Schweiz|Genossenschaft]], [[Stiftung (Schweiz)|Stiftung]] und [[Verein#Schweiz|Verein]]) verwendet, zudem von [[Genossenschaft|eingetragenen Genossenschaften]], dazu in [[Körperschaft des öffentlichen Rechts (Schweiz)|Körperschaften des öffentlichen Rechts]]. Sie kann z. B. aus allen Mitgliedern (oder denen, die der Einladung folgen) bestehen oder aus von den Mitgliedern gewählten [[Abgeordneter|Vertretern]] (Vertreterversammlung). Die Generalversammlung in einem Wirtschaftsunternehmen entspricht demnach einer [[Hauptversammlung]] nach Deutschem Recht.
== Durchführung einer Generalversammlung ==


=== Weitere ===
Eine Generalversammlung wird üblicherweise von einem Mitglied der Geschäftsleitung geleitet, welches durch die Tagesordnung führt.
Auch [[wissenschaftliche Gesellschaft]]en verwenden den Begriff der Generalversammlung ([[englische Sprache|englisch]] ''{{lang|en|general assembly}}''), meinen damit allerdings meistens ihre großen [[Tagung]]en im Jahres- oder Mehrjahresrhythmus.
Übliche Tagesordnungspunkte sind z. B. Bestimmung eines Protokollführers, Wahl der Stimmenzähler und die Vorstellung des Jahresberichts.


Weitere Beispiele:
Eine Generalversammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn 20 Tage vorher eine Einladung an alle Gesellschafter (resp. an deren letzte bekannte Adresse) versandt wurde.
* [[Generalversammlung der Vereinten Nationen]]

* [[Generalversammlung von Uruguay]]
==Siehe auch==
* [[Hauptversammlung]]


== Weblinks ==
== Weblinks ==
{{Wiktionary}}
{{Wiktionary|Generalversammlung}}


{{Rechtshinweis}}
{{Rechtshinweis}}
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[[Kategorie:Gesellschaftsrecht]]
[[Kategorie:Gesellschaftsrecht]]
[[Kategorie:Verwaltungsorgan]]
[[Kategorie:Verwaltungsorgan]]

Aktuelle Version vom 11. April 2024, 09:12 Uhr

Beispiel einer Generalversammlung, hier der Swissair, einer Schweizer Aktiengesellschaft aus dem Jahr 1983.

Die Generalversammlung oder Hauptversammlung ist ein Organ von privaten wie öffentlich-rechtlichen Vereinigungen.

Aktie der Kurhaus-Gesellschaft Baden vom 31. März 1874
Auflistung der Befugnisse der Generalversammlung in §9

Weitere Einzelheiten

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Eine General- oder Hauptversammlung wird üblicherweise von einem Mitglied der Geschäftsleitung geleitet, welches durch die Tagesordnung führt. Übliche Tagesordnungspunkte sind z. B. Bestimmung eines Protokollführers, Wahl der Stimmenzähler und die Vorstellung des Jahresberichts.

Eine Generalversammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn 20 Tage vorher eine Einladung an alle Gesellschafter (oder an deren letzte bekannte Anschrift) versandt wurde.

In der eingetragenen Genossenschaft nach Deutschem Recht besteht der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern und führt die Geschäfte und der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern und überwacht den Vorstand.

In einer GmbH nach österreichischem Recht besteht die Generalversammlung aus allen Gesellschaftern und der Geschäftsführung. Die Geschäftsführung einer GmbH ist im Unterschied zum Vorstand einer AG an die Weisungen der Generalversammlung gebunden.

Nach Schweizer Recht wird der Begriff Generalversammlung (französisch assemblée générale, italienisch assemblea generale. rätoromanisch radunanza generala) umfassend für das höchste Organ der juristischen Personen (Aktiengesellschaft (Art. 623 OR), GmbH, Genossenschaft, Stiftung und Verein) verwendet, zudem von eingetragenen Genossenschaften, dazu in Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie kann z. B. aus allen Mitgliedern (oder denen, die der Einladung folgen) bestehen oder aus von den Mitgliedern gewählten Vertretern (Vertreterversammlung). Die Generalversammlung in einem Wirtschaftsunternehmen entspricht demnach einer Hauptversammlung nach Deutschem Recht.

Auch wissenschaftliche Gesellschaften verwenden den Begriff der Generalversammlung (englisch general assembly), meinen damit allerdings meistens ihre großen Tagungen im Jahres- oder Mehrjahresrhythmus.

Weitere Beispiele:

Wiktionary: Generalversammlung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen