„Gehöft“ – Versionsunterschied
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[[Datei:Weingut Schmid-Oberrautner in der Fagenstraße in Gries Bozen Südtirol 2.JPG|mini|Das im Kern aus dem 15. Jahrhundert stammende Weingehöft [[Schmid-Oberrautner]] in [[Bozen]], [[Südtirol]]]] |
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Ein '''Gehöft''' ist ein bebautes Grundstück ländlichen Typs, das als Wohn- und Arbeitsstätte angelegt ist für Personen, die eng miteinander verwandt sind oder gemeinsam wirtschaften |
Ein '''Gehöft''' ist ein bebautes Grundstück ländlichen Typs, das als Wohn- und Arbeitsstätte angelegt ist für Personen, die eng miteinander verwandt sind oder gemeinsam wirtschaften. |
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Im Allgemeinen werden Gehöft, Hof, Bauerngut und [[Gutshof|Gut]] weitgehend synonym als Bezeichnung eines landwirtschaftlichen Betriebes innerhalb der [[Ortslage]] verwendet. Es handelt sich dabei in der Regel um einen Familienbetrieb. In Weinbaugebieten ist der Winzerhof die Bezeichnung für eine [[Baugruppe (Städtebau)|Gebäudegruppe]] mit einem Kelterhaus. Ein außerhalb der Ortslage befindliches Gehöft heißt dann [[Vorwerk (Gutshof)|Vorwerk]], wenn es Teil einer übergeordneten Wirtschaftseinheit wie eines [[Rittergut]]es, eines Klosters oder eines [[Erbgericht]]es war. |
Im Allgemeinen werden Gehöft, Hof, Bauerngut und [[Gutshof|Gut]] weitgehend synonym als Bezeichnung eines landwirtschaftlichen Betriebes innerhalb der [[Ortslage]] verwendet. Es handelt sich dabei in der Regel um einen Familienbetrieb. In Weinbaugebieten ist der Winzerhof die Bezeichnung für eine [[Baugruppe (Städtebau)|Gebäudegruppe]] mit einem Kelterhaus. Ein außerhalb der Ortslage befindliches Gehöft heißt dann [[Vorwerk (Gutshof)|Vorwerk]], wenn es Teil einer übergeordneten Wirtschaftseinheit wie eines [[Rittergut]]es, eines Klosters oder eines [[Erbgericht]]es war. |
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Für den [[Bayern|bayerisch]]-[[tirol]]isch-[[Land Salzburg|salzburgischen]] Raum typisch sind die Doppelgehöfte, die in ihrem gemeinsamen [[Hausname|Hofnamen]] häufig die Zusätze Ober-/Unter-, Vorder-/Hinter- oder Inner-/Außer- ([[Südtirol]]) zeigen. Der Begriff [[Hofschaft]], der eine Ansammlung mehrerer Häuser oder Höfe bezeichnet, ist nur im [[Bergisches Land|Bergischen Land]] üblich. |
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Gehöft erschien zuerst am [[Niederrhein (Region)|Niederrhein]] im 14. Jahrhundert als „gehufte“ mit der Bedeutung Wohnstatt und ist verwandt mit [[Hufe]]/Hube als Größenangabe eines Landgutes. Bald jedoch gewann es die Nähe zu [[Hof (Ortsname)|Hof]] mit seinem komplizierten Bedeutungswandel.<ref name="Grimm-Gehöfte">{{Deutsches Wörterbuch |Titel=GEHÖFTE, n. coll. zu hof, hofstätte u. ähnl. |Band=5 |Sp= |lemid=GG05049}}</ref> |
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* [[Adalbert Klaar]]: ''Die Siedlungs- und Hausformen im Niederösterreichischen Weinviertel.'' In: Niederösterreichisches Bildungs- und Heimatwerk: ''Bericht über die Fachtagung 1975 der Aktionsgemeinschaft "Volkskunde".'' Wien 1975, S. 13–17. |
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* Werner Zita: ''Das Gehöft im Weinviertel – Tradition, Gegenwart und Zukunft.'' In: Niederösterreichisches Bildungs- und Heimatwerk: ''Bericht über die Fachtagung 1975 der Aktionsgemeinschaft "Volkskunde".'' Wien 1975, S. 36–41. |
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Aktuelle Version vom 22. Juli 2024, 22:04 Uhr
Ein Gehöft ist ein bebautes Grundstück ländlichen Typs, das als Wohn- und Arbeitsstätte angelegt ist für Personen, die eng miteinander verwandt sind oder gemeinsam wirtschaften.
Siedlungstypus
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gehöft besteht als Hofstelle aus einem oder selten mehreren Haupthäusern und weiteren funktionalen Gebäuden. Manchmal befindet sich in reicheren Gehöften eine eigene Kapelle.
Gehöfte sind entweder typische Siedlungsformen (Haufenhof, Einzelsiedlung) oder Weiler aus mehreren Wohnsitzen auf beengtem Siedlungsraum (etwa Talschultern in den Alpen, Trockeninseln in Feuchtgebieten bei Moorbesiedelung) oder sind entstanden durch Erbteilung eines ursprünglichen Einzelhofes.
Unterschiedliche Formen sind der Bauernhof und der Herrenhof, Meierhof, Gutshof oder Fronhof.
Lokale Varianten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Allgemeinen werden Gehöft, Hof, Bauerngut und Gut weitgehend synonym als Bezeichnung eines landwirtschaftlichen Betriebes innerhalb der Ortslage verwendet. Es handelt sich dabei in der Regel um einen Familienbetrieb. In Weinbaugebieten ist der Winzerhof die Bezeichnung für eine Gebäudegruppe mit einem Kelterhaus. Ein außerhalb der Ortslage befindliches Gehöft heißt dann Vorwerk, wenn es Teil einer übergeordneten Wirtschaftseinheit wie eines Rittergutes, eines Klosters oder eines Erbgerichtes war.
Für den bayerisch-tirolisch-salzburgischen Raum typisch sind die Doppelgehöfte, die in ihrem gemeinsamen Hofnamen häufig die Zusätze Ober-/Unter-, Vorder-/Hinter- oder Inner-/Außer- (Südtirol) zeigen. Der Begriff Hofschaft, der eine Ansammlung mehrerer Häuser oder Höfe bezeichnet, ist nur im Bergischen Land üblich.
Wortherkunft
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gehöft erschien zuerst am Niederrhein im 14. Jahrhundert als „gehufte“ mit der Bedeutung Wohnstatt und ist verwandt mit Hufe/Hube als Größenangabe eines Landgutes. Bald jedoch gewann es die Nähe zu Hof mit seinem komplizierten Bedeutungswandel.[1]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Adalbert Klaar: Die Siedlungs- und Hausformen im Niederösterreichischen Weinviertel. In: Niederösterreichisches Bildungs- und Heimatwerk: Bericht über die Fachtagung 1975 der Aktionsgemeinschaft "Volkskunde". Wien 1975, S. 13–17.
- Werner Zita: Das Gehöft im Weinviertel – Tradition, Gegenwart und Zukunft. In: Niederösterreichisches Bildungs- und Heimatwerk: Bericht über die Fachtagung 1975 der Aktionsgemeinschaft "Volkskunde". Wien 1975, S. 36–41.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Literatur von und über Gehöft im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ GEHÖFTE, n. coll. zu hof, hofstätte u. ähnl.. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 5: Gefoppe–Getreibs – (IV, 1. Abteilung, Teil 2). S. Hirzel, Leipzig 1897 (woerterbuchnetz.de).