„Marktzutritt“ – Versionsunterschied

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Deutsche Fachgesellschaft für Market Access - DFGMA e.V. www.dfgma.de
* [http://www.dfgma.de Deutsche Fachgesellschaft für Market Access - DFGMA e.V.] www.dfgma.de

Version vom 20. Februar 2014, 17:10 Uhr

Marktzutritt (auch Marktzugang) bezeichnet die Möglichkeit eines Wirtschaftssubjektes, an einem Markt als Käufer oder Verkäufer teilzunehmen. Ist es dem Subjekt nicht oder nur schwer möglich, an dem Markt teilzunehmen, so liegen Markteintrittsbarrieren vor, die mit einer Markteintrittsstrategie überwunden werden müssen.

Diese Verminderung der Anbietervielfalt vermindert in der Regel die Wettbewerbsintensität und die Effizienz des Wettbewerbs und geht häufig zu Lasten von Konsumenten bzw. der einkaufenden Produzenten.

Umgekehrt haben große bzw. alteingesessene Anbieter nicht selten ein ausgeprägtes Interesse daran, den Marktzugang zu beschränken, zugunsten eigener höherer Erträge, oder um sich die Qualen eines intensiven Wettbewerbs zu ersparen. Zu den klassischen Formen der Einschränkung von Marktzutritt gehören das Zunftwesen, das Standesrecht oder mafiose Praktiken.

Im internationalen Handel ist eine Behinderung von Marktzugang nicht selten und dient dazu, eigene Märkte und Anbieter zu schützen, z. B. über Zölle, bürokratische Einfuhrhürden, die internationale Durchsetzung von Monopolen für geistiges Eigentum oder Subventionen für die eigenen Anbieter.

Literatur

  • Dietrich von der Oelsnitz: Markteintritts-Management. Probleme, Strategien, Erfahrungen; Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart, 2000.