„Polizeiinspektion“ – Versionsunterschied

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=== Vergleichbare Behörden in Deutschland ===
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[[Datei:PK41 Hamburg-Hamm01.jpg|thumb|Polizeikommissariat in Hamburg]]
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Gleiche oder ähnliche Aufgaben wie die Polizeiinspektion ([[Bayern]], [[Niedersachsen]], [[Mecklenburg-Vorpommern]], [[Rheinland-Pfalz]], [[Saarland]], [[Thüringen]]) erfüllen in anderen [[Land (Deutschland)|deutschen Ländern]] das ''[[Polizeirevier]]'' ([[Baden-Württemberg]], [[Bremen]], [[Hessen]] (Großstädte), [[Sachsen]], [[Sachsen-Anhalt]], [[Schleswig-Holstein]]), die ''Polizeistation'' ([[Hessen]]), das ''Polizeikommissariat'' ([[Hamburg]]), die ''Polizeiwache'' ([[Brandenburg]]) und der ''Polizeiabschnitt'' ([[Berlin]]). In [[Nordrhein-Westfalen]] bildet die Basisorganisation die [[Kreispolizeibehörde]] ([[Landratsamt]] oder in der kreisfreien Großstadt das Polizeipräsidium); eine eigene [[Kommunalpolizei]] existiert dort nicht.
Gleiche oder ähnliche Aufgaben wie die Polizeiinspektion ([[Bayern]], [[Niedersachsen]], [[Mecklenburg-Vorpommern]], [[Rheinland-Pfalz]], [[Saarland]], [[Thüringen]]) erfüllen in anderen [[Land (Deutschland)|deutschen Ländern]] das ''[[Polizeirevier]]'' ([[Baden-Württemberg]], [[Bremen]], [[Hessen]] (Großstädte), [[Sachsen]], [[Sachsen-Anhalt]], [[Schleswig-Holstein]]), die ''Polizeistation'' ([[Hessen]]), das ''Polizeikommissariat'' ([[Hamburg]]), die ''Polizeiwache'' ([[Brandenburg]]) und der ''Polizeiabschnitt'' ([[Berlin]]). In [[Nordrhein-Westfalen]] sind die ''Wachbereiche'' der [[Kreispolizeibehörde]] vergleichbar; eine eigene [[Kommunalpolizei]] existiert dort nicht.


=== Über- und Unterstellungsverhältnisse ===
=== Über- und Unterstellungsverhältnisse ===

Version vom 10. März 2015, 16:51 Uhr

Als Polizeiinspektion bezeichnet man in Österreich und in einigen deutschen Ländern eine Dienststelle mit einer bestimmten Mindestgröße einer Polizei (Exekutive).

Deutschland

Polizeiinspektion Ilmenau in Thüringen

Eine Polizeiinspektion (PI) ist eine untere Polizeibehörde bei einigen deutschen Landespolizeien. Ebenso bekannt sind Polizeiinspektionen bei der deutschen Bundespolizei (BPOLI).

Bayern

Bei der Polizei Bayern unterscheidet man die normale Polizeiinspektion mit der Besonderheit PI Fahndung (PIF), die Grenzpolizeiinspektion an Bundesgrenzen (GPI), die Verkehrspolizeiinspektion (VPI) und die Kriminalpolizeiinspektion (KPI) sowie die Wasserschutzpolizeistation (z. B. WSP/S) und die Polizeiinspektionen mit Wasserschutzpolizeiaufgaben, die jedoch nicht direkt der Wasserschutzpolizei (Wasserschutzpolizeidirektion - z. B. WSP/D) unterstehen.

Die PI bei der Schutzpolizei erfüllt die klassische Arbeit der Schutzpolizei mit einer originären örtlich-sachlichen Zuständigkeit für einen Schutzbereich nach den jeweiligen Polizeiorganisationsvorschriften. Zu den Aufgaben zählen u.a. der Wach- und Streifendienst, Ermittlungsgruppe, Erhebungsgruppe und Stab (mit Sachbereichen). Ein Teil des Personals arbeitet rund um die Uhr.

Polizeiinspektionen wurden in den 1970er Jahren geschaffen, indem aus mehreren kleineren Polizeiwachen „Großraum-PIs“ gebildet wurden.

Der Personalkörper setzt sich vorwiegend aus Polizeivollzugsbeamten zusammen. Die Stärke beträgt meist zwischen 20 und 180 Mitarbeitern. PI-Leiter ist in der Regel ein Beamter des höheren Dienstes, mindestens aber ein dienstälterer Beamter des gehobenen Dienstes. Im Bedarfsfall kann der PI-Leiter von einem Dienstgruppenleiter, stellvertretenden Dienstgruppenleiter oder dem Wachleiter vertreten werden. Ein PI-Leiter kann seinerseits den Leiter einer Polizeidirektion (oder einer vergleichbaren polizeilichen Mittelbehörde) außerhalb von dessen Bürozeiten vertreten.

Vergleichbare Behörden in Deutschland

Polizeikommissariat in Hamburg

Gleiche oder ähnliche Aufgaben wie die Polizeiinspektion (Bayern, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen) erfüllen in anderen deutschen Ländern das Polizeirevier (Baden-Württemberg, Bremen, Hessen (Großstädte), Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein), die Polizeistation (Hessen), das Polizeikommissariat (Hamburg), die Polizeiwache (Brandenburg) und der Polizeiabschnitt (Berlin). In Nordrhein-Westfalen sind die Wachbereiche der Kreispolizeibehörde vergleichbar; eine eigene Kommunalpolizei existiert dort nicht.

Über- und Unterstellungsverhältnisse

Die PIs (und ihre Länderäquivalente) sind organisatorisch meist den polizeilichen Mittelbehörden unterstellt. In den meisten Ländern sind dies die Polizeidirektionen (z. B. Rheinland-Pfalz). In Niedersachsen sind den Polizeidirektionen fünf bis sechs Polizeiinspektionen unterstellt. Insgesamt gibt es in Niedersachsen 33 Inspektionen. Ausnahmen sind allein Brandenburg und das Saarland, die stattdessen Schutzbereiche, Polizeibezirke bzw. Polizeibezirksinspektion als Mittelbehörden eingerichtet haben. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine polizeilichen Mittelbehörden. Die Fachaufsicht führt meist das zuständige Polizeipräsidium/Regierungspräsidium; im Saarland führt der Polizeibezirk die Fachaufsicht, in Nordrhein-Westfalen obliegt sie den polizeilichen Landesoberbehörden (Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste, Landeskriminalamt, Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten).

Den PIs unterstellt (fakultativ) sind die Polizeikommissariate (z. B. in Niedersachsen) Polizeiwachen, Sonderwachen und Polizeistationen bzw. Polizeihauptwachen und (in Mecklenburg-Vorpommern) Polizeireviere. Untereinheiten sind die Dienstgruppen, die z. B. im Stadtstaat Berlin den Polizeiabschnitten (s.o.) direkt angegliedert sind.

In der deutschen Hauptstadt ist jedem Polizeiabschnitt ein eigener "Streifendienst VB" (Verbrechensbekämpfung) zugeordnet, der jeweils etwa zehn Dienstposten (so genannte „Zivilfahnder“) umfasst. Diese speziell ausgebildeten Angehörigen der uniformierten Schutzpolizei versehen ihre Aufgaben in Zivilkleidung, möglichst in drei- bis vierköpfigen Einsatzteams. Der "Streifendienst VB" bekämpft sämtliche Straftatbestände, von der Verfolgung eines Fahrraddiebs bis hin zum flüchtigen Bankräuber oder Drogendealer.

In bestimmten Fällen oder Lagen, z. B. Einsatz von Fremdkräften oder bei Versammlungen bzw. Veranstaltungen, sind den PIs auch andere Organisationseinheiten unterstellt (Anordnungs- und Weisungsbefugnis).

Österreich

Polizeiinspektion Wien-Keplergasse
Polizeiinspektion Sankt Pölten-Rathaus

Als Polizeiinspektionen (PI) werden in Österreich seit der Zusammenlegung von Bundesgendarmerie und Bundessicherheitswachekorps am 1. Juli 2005 zur Bundespolizei die früheren Gendarmerieposten und Wachzimmer bezeichnet. Leiter einer PI ist der Inspektionskommandant. Ihm sind ein bis drei Stellvertreter, mehrere Sachbearbeiter, sowie mehrere eingeteilte Exekutivbedienstete beigegeben. Seit Ende 2009 versehen auch sogenannte Exekutivassistenten, d.s. Beamte die von der Österreichischen Post AG bzw. der Telekom Austria abgegeben wurden, in den Polizeidienststellen (hauptsächlich) administrativen Innendienst. Sie haben keinerlei Exekutivbefugnisse. Weiters gibt es Diensthundeinspektionen (DHI), Autobahnpolizeiinspektionen (API), Verkehrsinspektionen (VI) und Grenzpolizeiinspektionen (GPI).

Die Polizeiinspektionen sind die Grundlage für die Vollziehung des Exekutivdienstes und das wesentlichste Organisationselement des Wachkörpers Bundespolizei. Sie fungieren als Bindeglieder zur Bevölkerung und den lokalen Behörden, Dienststellen und sonstigen Institutionen. Die Errichtung, Verlegung und Auflassung einer Polizeiinspektion bzw. einer Fachinspektion sowie die Zuweisung des jeweiligen Überwachungsrayons bestimmt nach Einholung der Zustimmung des BMI der Landespolizeidirektor. Fachinspektionen sind für die ausschließliche oder teilweise Besorgung von Grenzdienst-, Verkehrsdienst-, See- und Stromdienstaufgaben, zur konzentrierten Wahrnehmung von Diensthundeangelegenheiten, zum Betrieb von Polizeianhaltezentren und sonstigen (überörtlichen) Sonderdiensten errichtet. Die jeweilige Polizeiinspektion führt grundsätzlich die Bezeichnung: "Polizeiinspektion ..." mit Hinzusetzung des Namens des Ortes, in dem sie errichtet ist. Sind in einem Ortsgebiet mehrere Polizeiinspektion errichtet, ist die Straßen-, Gassen- oder Platzbezeichnung anzufügen, also z.B. "Polizeiinspektion Graz-Kärntner Straße". Die Fachinspektionen führen mit Hinzusetzung des Ortsnamens bzw. der Straßen-, Gassen- oder Platzangabe, in dem sie errichtet sind folgende Bezeichnungen:

  • „Autobahnpolizeiinspektion ……“ (API)
  • „Diensthundeinspektion …….“ (DHI)
  • „Grenzpolizeiinspektion ….“ (GPI)
  • „Polizeiinspektion ……. Sonderdienste“
  • „Polizeianhaltezentrum ….“ (ausgenommen PAZ Wien)
  • „See- und Strompolizeiinspektion ……“
  • „Verkehrsinspektion …. „ (VI)

In der Praxis wird dieses Benennungssystem jedoch oft durchbrochen und Polizeiinspektionen nach Gebäuden ("PI Graz-Hauptbahnhof") oder Stadtteilen ("PI Graz-Jakomini") benannt.

Die jeweiligen PI unterstehen dienstlich dem örtlich zuständigen Stadtpolizeikommando (Städte) oder Bezirkspolizeikommando, sowie behördlich der jeweiligen Sicherheitsbehörde, wie z.B. einer Bezirksverwaltungsbehörde oder der jeweiligen Landespolizeidirektion.

In den Medien werden Polizeiinspektionen noch oft als Polizeiposten (in Ableitung aus den ehemaligen Gendarmerieposten) oder als Wachstuben bezeichnet.

Telefonisch erreichbar sind die Polizeiinspektionen vereinfacht unter der Telefonnummer 059 133. Wählt man diese Nummer, erreicht man automatisch die nächste Polizeiinspektion oder eine übergeordnete Leitstelle. Für Notrufe gilt österreichweit die Telefonnummer 133 oder die europaweit einheitliche Notrufnummer 112. In diesem Fall wird man zur nächsten Bezirksleitstelle (BLS) oder zur Landesleitzentrale (LLZ) verbunden.

Schweiz

Bei der Schweizer Polizei gibt es Regional- und Detektivwachen.