„Provinzial“ – Versionsunterschied

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Die Amtszeit eines Provinzials beträgt, je nach Orden oder [[Kongregation (Ordensgemeinschaft)|Kongregation]], drei oder vier Jahre. Er wird entweder direkt durch den [[Generaloberer|Generaloberen]] ernannt oder aber von diesem nach einem vorausgehenden [[Ordenskapitel|Wahlkapitel]] oder Provinzkapitel bestätigt. In vielen Orden oder Kongregationen ist die Amtszeit des Provinzials auf eine gewisse Anzahl von Amtsperioden beschränkt, doch kann er dann häufig nach einem Aussetzen wieder in dieses Amt gewählt werden. In anderen Gemeinschaften wiederum gibt es keine Beschränkung.
Die Amtszeit eines Provinzials beträgt, je nach Orden oder [[Kongregation (Ordensgemeinschaft)|Kongregation]], drei oder vier Jahre. Er wird entweder direkt durch den [[Generaloberer|Generaloberen]] ernannt oder aber von diesem nach einem vorausgehenden [[Ordenskapitel|Wahlkapitel]] oder Provinzkapitel bestätigt. In vielen Orden oder Kongregationen ist die Amtszeit des Provinzials auf eine gewisse Anzahl von Amtsperioden beschränkt, doch kann er dann häufig nach einem Aussetzen wieder in dieses Amt gewählt werden. In anderen Gemeinschaften wiederum gibt es keine Beschränkung.


In seiner Amtsführung wird er von einem Provinz- bzw. Provinzialrat unterstützt. Für wichtige Angelegenheiten ist er verpflichtet, das Votum dieses Provinzrates einzuholen. Sein Stellvertreter ist der Provinzvikar. Gegenüber der [[Generalleitung]] seines Ordens ist der Provinzial zur [[Rechenschaft]] verpflichtet.
In seiner Amtsführung wird er von einem Provinz- bzw. Provinzialrat unterstützt. Für wichtige Angelegenheiten ist er verpflichtet, das Votum dieses Provinzrates einzuholen. Sein Stellvertreter ist der Provinzvikar. Gegenüber der [[Generalleitung]] seines Ordens ist der Provinzial zur Rechenschaft verpflichtet.


== Quellen ==
== Quellen ==

Version vom 20. Mai 2016, 20:07 Uhr

In einer Ordensgemeinschaft ist der Provinzial der Leiter einer Ordensprovinz. Es ist die verkürzte Bezeichnung für einen Ordensoberen, der je nach Ordensgemeinschaft Provinzialminister (franziskanische Orden), Provinzialmagister (Dominikaner) oder Provinzialsuperior genannt wird. Er visitiert die einzelnen Niederlassungen und Mitglieder seiner Provinz in einem vorgeschriebenen Rhythmus, ist in seiner Provinz der Vorgesetzte der Ordensmitglieder und leitet die wirtschaftlichen Angelegenheiten der Provinz. Der Sitz eines Provinzials ist das Provinzialat.

Die Amtszeit eines Provinzials beträgt, je nach Orden oder Kongregation, drei oder vier Jahre. Er wird entweder direkt durch den Generaloberen ernannt oder aber von diesem nach einem vorausgehenden Wahlkapitel oder Provinzkapitel bestätigt. In vielen Orden oder Kongregationen ist die Amtszeit des Provinzials auf eine gewisse Anzahl von Amtsperioden beschränkt, doch kann er dann häufig nach einem Aussetzen wieder in dieses Amt gewählt werden. In anderen Gemeinschaften wiederum gibt es keine Beschränkung.

In seiner Amtsführung wird er von einem Provinz- bzw. Provinzialrat unterstützt. Für wichtige Angelegenheiten ist er verpflichtet, das Votum dieses Provinzrates einzuholen. Sein Stellvertreter ist der Provinzvikar. Gegenüber der Generalleitung seines Ordens ist der Provinzial zur Rechenschaft verpflichtet.

Quellen