„Landesbausparkasse“ – Versionsunterschied

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Die zweite Bausparkassengruppe, derzeit 9 '''Landesbausparkassen''', im Allgemeinen als '''LBS''' bezeichnet, besteht aus Instituten, die überwiegend in der Trägerschaft eines oder mehrerer [[Land (Deutschland)|Bundesländer]] und/oder der jeweiligen [[Sparkasse]]norganisation stehen. Die Landesbausparkassen sind Mitglieder im [[Deutscher Sparkassen- und Giroverband|Deutschen Sparkassen- und Giroverband]] (DSGV) und werden von dort durch die [[Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen]] betreut.
Die zweite Bausparkassengruppe, derzeit 9 '''Landesbausparkassen''', im Allgemeinen als '''LBS''' bezeichnet, besteht aus Instituten, die überwiegend in der Trägerschaft eines oder mehrerer [[Land (Deutschland)|Bundesländer]] und/oder der jeweiligen [[Sparkasse]]norganisation stehen. Die Landesbausparkassen sind Mitglieder im [[Deutscher Sparkassen- und Giroverband|Deutschen Sparkassen- und Giroverband]] (DSGV) und werden von dort durch die ''Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen'' betreut.


Drei Landesbausparkassen sind unselbständige Abteilungen oder Geschäftsbereiche einer [[Landesbank]] oder Sparkasse. Sie gelten dennoch, gemäß dem [[Bausparkassengesetz]], als selbständige Bausparkassen. Vier Landesbausparkassen sind rechtsfähige [[Anstalt des öffentlichen Rechts|Anstalten des öffentlichen Rechtes]]. Zwei Landesbausparkassen firmieren als Aktiengesellschaft, gehören aber aufgrund ihres [[öffentlicher Auftrag (öffentliche Unternehmen)|öffentlichen Auftrags]] und ihres regional begrenzten Tätigkeitsgebietes zur Gruppe der öffentlichen Bausparkassen.
Drei Landesbausparkassen sind unselbständige Abteilungen oder Geschäftsbereiche einer [[Landesbank]] oder Sparkasse. Sie gelten dennoch, gemäß dem [[Bausparkassengesetz]], als selbständige Bausparkassen. Vier Landesbausparkassen sind rechtsfähige [[Anstalt des öffentlichen Rechts|Anstalten des öffentlichen Rechtes]]. Zwei Landesbausparkassen firmieren als Aktiengesellschaft, gehören aber aufgrund ihres [[öffentlicher Auftrag (öffentliche Unternehmen)|öffentlichen Auftrags]] und ihres regional begrenzten Tätigkeitsgebietes zur Gruppe der öffentlichen Bausparkassen.

Version vom 7. Juli 2016, 08:41 Uhr

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In Deutschland gibt es privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Bausparkassen.

Die im Verband der 12 privaten Bausparkassen zusammengeschlossenen Bausparkassen werden in der Rechtsform von Aktiengesellschaften betrieben und befinden sich überwiegend im Eigentum oder Einflussbereich von Versicherungsgesellschaften oder Banken.

Logo der Landesbausparkassen

Die zweite Bausparkassengruppe, derzeit 9 Landesbausparkassen, im Allgemeinen als LBS bezeichnet, besteht aus Instituten, die überwiegend in der Trägerschaft eines oder mehrerer Bundesländer und/oder der jeweiligen Sparkassenorganisation stehen. Die Landesbausparkassen sind Mitglieder im Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und werden von dort durch die Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen betreut.

Drei Landesbausparkassen sind unselbständige Abteilungen oder Geschäftsbereiche einer Landesbank oder Sparkasse. Sie gelten dennoch, gemäß dem Bausparkassengesetz, als selbständige Bausparkassen. Vier Landesbausparkassen sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechtes. Zwei Landesbausparkassen firmieren als Aktiengesellschaft, gehören aber aufgrund ihres öffentlichen Auftrags und ihres regional begrenzten Tätigkeitsgebietes zur Gruppe der öffentlichen Bausparkassen.

Auf Grund der regionalen Gebietsaufteilung auf einzelne oder eine Gruppe von Bundesländern, stehen die Landesbausparkassen, im Gegensatz zu den bundesweit tätigen, privaten Bausparkassen, untereinander nicht im Wettbewerb. Neben ihrem Kerngeschäft mit Bausparverträgen sind die Landesbausparkassen über ihre Immobiliengesellschaften (LBS Immobilien) auch in der Wohnimmobilien-Vermittlung aktiv.

Seit 1970 begleitet der Slogan „Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause“ den Werbeauftritt der Landesbausparkassen.[1]

Die einzelnen Landesbausparkassen

LBS Bayerische Landesbausparkasse

LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin – Hannover

LBS-Gebäude in Berlin

LBS Landesbausparkasse Bremen AG

Sie ist mit Wirkung vom 1. Januar 2014 auf die LBS Westdeutsche Landesbausparkasse verschmolzen.[4]

LBS Hessen-Thüringen

LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG

Rückwirkend zum 1. Januar 2007 haben die LBS Bausparkasse Hamburg Aktiengesellschaft und die Landesbausparkasse Schleswig-Holstein AG die Fusion der beiden Institute vereinbart. Das neue Institut firmiert unter dem Namen „LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG“.

LBS Landesbausparkasse Rheinland-Pfalz

Die LBS Landesbausparkasse Rheinland-Pfalz nahm am 31. Dezember 1973 ihre Geschäftstätigkeit auf und war bis zum 31. Dezember 2004 ein Unternehmensbereich der LRP Landesbank Rheinland-Pfalz.[7] Seit dem 1. Januar 2005 wird sie als rechtlich eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Mainz geführt.

  • Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts
  • Träger und Anteilseigner: Sparkassenverband Rheinland-Pfalz (ehemals Sparkassen- und Giroverband Rheinland-Pfalz) (80 %), Sparkassenverband Baden-Württemberg (20 %)
  • Arbeitsgebiet: Rheinland-Pfalz

LBS Westdeutsche Landesbausparkasse

Firmengebäude der Westdeutschen Landesbausparkasse in Münster.

LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG

LBS Landesbausparkasse Saar

LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg

Verwaltungsgebäude in Stuttgart

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen

Die Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen ist Interessenvertretung, Stabsstelle und zentrales Sekretariat der neun Landesbausparkassen (LBS). Sie setzt sich insbesondere für die politischen Interessen der Bausparer und Landesbausparkassen (insbesondere der LBS Immobilien) gegenüber Parlament, Regierung, Behörden sowie anderen Verbänden und der Öffentlichkeit ein.

Die Bundesgeschäftsstelle unterstützt die Interessen der LBS-Gruppe und deren Kunden auch über die Mitgliedschaft in Organisationen aus dem Bereich der Wohnungs- und Kreditwirtschaft, u. a.:

  • Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (DV)
  • Europäische Bausparkassenvereinigung (EuBV)

Die organisatorische Eingliederung in den Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) beruht auf der Zugehörigkeit der Landesbausparkassen zur Sparkassen-Finanzgruppe. Als Abteilung des DSGV ist die Bundesgeschäftsstelle auch verbandspolitisches Bindeglied zwischen der Sparkassen-Finanzgruppe und den Landesbausparkassen.

Einzelnachweise

  1. [1] siehe slogans.de, abgerufen am 5. November 2015
  2. LBS Bayerische Landesbausparkasse München
  3. LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin – Hannover
  4. a b Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 11. August 2014 MBl. NRW. S. 478
  5. LBS Hessen-Thüringen
  6. Zahlen und Fakten – Ihre LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG. In: lbs.de. Abgerufen am 23. März 2015.
  7. LBS Rheinland-Pfalz
  8. LBS Westdeutsche Landesbausparkasse
  9. LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG
  10. LBS Saar
  11. LBS Baden-Württemberg