„Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ – Versionsunterschied

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Das '''Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG)''' wurde am [[16. Juli]] [[1927]] vom Reichstag verabschiedet und trat am [[1. Oktober]] 1927 in Kraft. Es stellt den im europäischen Vergleich späten Beginn einer [[Arbeitslosenversicherung]] in Deutschland dar. In der Nachkriegszeit knüpfte man daran an und versuchte 1957 mit einer Großen Novelle des AVAVG den Zustand vor dem Nationalsozialismus wieder herzustellen. Erst 1969 wurde dieses Gesetz durch das [[Arbeitsförderungsgesetz]] (AFG) abgelöst, dass der Arbeitsverwaltung in der Bundesrepublik eine neue Rechtsgrundlage gab.
Das '''Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927''' ('''AVAVG''') wurde am [[7. Juli]] vom [[Reichstag (Weimarer Republik)|Deutschen Reichstag]] mit 356 gegen 47 Stimmen bei 16 Enthaltungen verabschiedet und trat am [[1. Oktober]] des Jahres in Kraft. Es stellt den im europäischen Vergleich späten Beginn einer [[Arbeitslosenversicherung]] in Deutschland dar. In der Nachkriegszeit knüpfte man daran an und versuchte 1957 mit einer Großen Novelle des AVAVG den Zustand vor der [[Zeit des Nationalsozialismus]] wieder herzustellen. Erst 1969 wurde dieses Gesetz durch das [[Arbeitsförderungsgesetz]] (AFG) abgelöst, dass der Arbeitsverwaltung in der Bundesrepublik eine neue Rechtsgrundlage gab.


== Sinn ==
== Sinn ==


Das Gesetz löst die provisorische Regelung der Erwerbslosenfürsorgeverordnung im Rahmen der [[Fürsorge|Kriegsfürsorge]] ab und schafft einen echten Rechtsanspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Mit diesem Gesetz wurde zudem die [[Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung]] geschaffen, die der Vorläufer der heutigen [[Bundesagentur für Arbeit]] ist. Der erste Präsident der Anstalt wurde [[Friedrich Syrup]].
Das Gesetz löste in der [[Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland]] die provisorische Regelung der Erwerbslosenfürsorgeverordnung im Rahmen der [[Fürsorge|Kriegsfürsorge]] ab und schafft einen echten Rechtsanspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Mit diesem Gesetz wurde zudem die [[Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung]] geschaffen, die der Vorläufer der heutigen [[Bundesagentur für Arbeit]] ist. Der erste Präsident der Anstalt wurde [[Friedrich Syrup]].


== Literatur ==
== Literatur ==
* Hans-Walter Schmuhl: ''Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsverwaltung in Deutschland 1871–2002. Zwischen Fürsorge, Hoheit und Markt''. Nürnberg: Zentralamt der Bundesanstalt für Arbeit, 2003 (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 270)
* Hans-Walter Schmuhl: ''Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsverwaltung in Deutschland 1871–2002. Zwischen Fürsorge, Hoheit und Markt''. Nürnberg: Zentralamt der Bundesanstalt für Arbeit, 2003 (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 270)

== Weblinks ==
* [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=dra&datum=19270007&zoom=2&seite=00000187&x=15&y=11 RGBl. I S. 187] bis [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=dra&datum=19270007&zoom=2&seite=00000220&x=15&y=11 S. 220] (Abdruck des AVAVG im [[Reichsgesetzblatt]] vom 22. Juli 1927)


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Version vom 16. Juli 2007, 00:44 Uhr

Das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927 (AVAVG) wurde am 7. Juli vom Deutschen Reichstag mit 356 gegen 47 Stimmen bei 16 Enthaltungen verabschiedet und trat am 1. Oktober des Jahres in Kraft. Es stellt den im europäischen Vergleich späten Beginn einer Arbeitslosenversicherung in Deutschland dar. In der Nachkriegszeit knüpfte man daran an und versuchte 1957 mit einer Großen Novelle des AVAVG den Zustand vor der Zeit des Nationalsozialismus wieder herzustellen. Erst 1969 wurde dieses Gesetz durch das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) abgelöst, dass der Arbeitsverwaltung in der Bundesrepublik eine neue Rechtsgrundlage gab.

Sinn

Das Gesetz löste in der Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland die provisorische Regelung der Erwerbslosenfürsorgeverordnung im Rahmen der Kriegsfürsorge ab und schafft einen echten Rechtsanspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Mit diesem Gesetz wurde zudem die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung geschaffen, die der Vorläufer der heutigen Bundesagentur für Arbeit ist. Der erste Präsident der Anstalt wurde Friedrich Syrup.

Literatur

  • Hans-Walter Schmuhl: Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsverwaltung in Deutschland 1871–2002. Zwischen Fürsorge, Hoheit und Markt. Nürnberg: Zentralamt der Bundesanstalt für Arbeit, 2003 (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 270)