„Provinciale Staten“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
kleinere verbesserungen
K Tippfehler entfernt
Zeile 4: Zeile 4:
Als '''Provinciale Staten''' bezeichnet man das [[Parlament]] einer niederländischen [[Provinz (Niederlande)|Provinz]]. Wörtlich übersetzt bedeutet der Ausdruck ''Stände der Provinz'', in Anlehnung an die Provinzen Preußens kann man vom ''Provinziallandtag'' sprechen. Im Niederländischen heißt es oft kurz '''Staten'''. Der Provinziallandtag der Provinz Limburg hat 2008 beschlossen, sich abweichend von allen anderen Provinzen ''Limburgs Parlement'' zu nennen.
Als '''Provinciale Staten''' bezeichnet man das [[Parlament]] einer niederländischen [[Provinz (Niederlande)|Provinz]]. Wörtlich übersetzt bedeutet der Ausdruck ''Stände der Provinz'', in Anlehnung an die Provinzen Preußens kann man vom ''Provinziallandtag'' sprechen. Im Niederländischen heißt es oft kurz '''Staten'''. Der Provinziallandtag der Provinz Limburg hat 2008 beschlossen, sich abweichend von allen anderen Provinzen ''Limburgs Parlement'' zu nennen.


Aufgabe des Provinziallandtages ist die Wahl einer Provinzregerung, die ''[[College van Gedeputeerde Staten]]'' heißt. Außerdem kontrolliert er die Provinzregierung und trifft ''besluiten'' (Beschlüsse), beispielsweise über den Provinzialhaushalt. Im Vergleich etwa mit deutschen und österreichischen Bundesländern oder schweizerischen Kantonen haben die Provinzen allerdings eher wenig Befugnisse.
Aufgabe des Provinziallandtages ist die Wahl einer Provinzregierung, die ''[[College van Gedeputeerde Staten]]'' heißt. Außerdem kontrolliert er die Provinzregierung und trifft ''besluiten'' (Beschlüsse), beispielsweise über den Provinzialhaushalt. Im Vergleich etwa mit deutschen und österreichischen Bundesländern oder schweizerischen Kantonen haben die Provinzen allerdings eher wenig Befugnisse.


== Wahl und Mitgliederzahl ==
== Wahl und Mitgliederzahl ==

Version vom 10. Januar 2010, 16:26 Uhr

Provinciehuis in Groningen
Statenzaal in Arnhem (Gelderland)
Provinciehuis in Den Haag (Zuid-Holland)

Als Provinciale Staten bezeichnet man das Parlament einer niederländischen Provinz. Wörtlich übersetzt bedeutet der Ausdruck Stände der Provinz, in Anlehnung an die Provinzen Preußens kann man vom Provinziallandtag sprechen. Im Niederländischen heißt es oft kurz Staten. Der Provinziallandtag der Provinz Limburg hat 2008 beschlossen, sich abweichend von allen anderen Provinzen Limburgs Parlement zu nennen.

Aufgabe des Provinziallandtages ist die Wahl einer Provinzregierung, die College van Gedeputeerde Staten heißt. Außerdem kontrolliert er die Provinzregierung und trifft besluiten (Beschlüsse), beispielsweise über den Provinzialhaushalt. Im Vergleich etwa mit deutschen und österreichischen Bundesländern oder schweizerischen Kantonen haben die Provinzen allerdings eher wenig Befugnisse.

Wahl und Mitgliederzahl

Bis 1850, das heißt bis zur provinciewet von Johan Rudolf Thorbecke, haben Adlige und Ritterschaften ein Drittel der statenleden (Mitglieder der Staten) gewählt. Seitdem werden die Staten von den wahlberechtigten Staatsbürgern gewählt, wie auch die Zweite Kammer des nationalen Parlaments.

Die Staten aller Provinzen werden alle vier Jahre in den Provinciale Statenverkiezingen gewählt. Dabei gilt, wie in den Niederlanden üblich, das Verhältniswahlrecht. Im Jahre 2007 gab es 564 Sitze zu vergeben, davon haben die Christdemokraten 151, die Sozialdemokraten 114 und die Rechtsliberalen 102 erhalten. Insgesamt sind 17 politische Gruppen in Provinziallandtagen vertreten. Nur im Falle Frieslands haben Regionalisten (die Friesische Nationale Partei) eine gewisse Größe erreicht (fünf von 43 Sitzen). Die Wahlbeteiligung liegt bei 40 bis 50 Prozent und ist damit deutlich geringer als bei den nationalen Parlamentswahlen (um 80 Prozent).

Im Vergleich zu den Wahlen von 2003 wurde die Zahl der Sitze deutlich zurückgedrängt. Seit 2007 haben die drei größten Provinziallandtage jeweils 55 Sitze, nämlich die von Noord-Holland, Zuid-Holland und Noord-Brabant. Den kleinsten mit 39 Mitgliedern hat Zeeland.

Aufgaben

Bis 2003 galten die Staten offiziell als das bestuur einer Provinz, also als der Vorstand, die Regierung, das leitende Organ. Davon unterscheidet man gängigerweise ein dagelijks bestuur, den eigentlichen Vorstand. Dieses dagelijks bestuur ist das College van Gedeputeerde Staten. Seit 2003 sind die Staten auch offiziell das Organ der Volksvertretung. Bis damals waren die Gedeputeerden Mitglieder der Staten, seitdem dürfen sie dies nicht mehr sein.

Die Staten wählen das College und üben Kontrolle darüber aus, ob die Beschlüsse der Staten umgesetzt werden. Der Vorsitzende des College wird allerdings nicht von den Staten gewählt: Den Beauftragten der Königin setzt das niederländische Innenministerium ein.

Ferner wählen die Staten aller Provinzen gemeinsam die Erste Kammer der Generalstaaten, also die weniger bedeutende Kammer des nationalen Parlamentes. Das Gewicht der Stimme eines Angehörigen eines Provinziallandtags hängt dabei von der Größe der betreffenden Provinz ab. Da nicht per Provinz, sondern die Kandidaten von nationalen Listen gewählt werden, kann man die Angehörigen der Ersten Kammer nicht als eigentliche Vertreter von Provinzen ansehen, und die Erste Kammer hat auch nicht die Aufgabe, die Provinzen zu vertreten.

Sitz und Organisation

Der Provinziallandtag einer Provinz tritt in der Regel im Provinciehuis zusammen, wo auch die Verwaltung der Provinz ihren Sitz hat. In Gelderland heißt das Gebäude Huis der Provincie, in Limburg Gouvernement.

Der Provinziallandtag als solcher hat eine Verwaltung unter einem Sekretär, der Statengriffier (oder kurz: griffier) heißt. Die Fraktionen haben je einen oder mehrere fractieassistenten.