„Akzise“ – Versionsunterschied

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[[Image:Berlin vor-dem-schlesischen-tor 3 20050203 P1000106.JPG|thumb|300px|Berlin, Vor dem Schlesischen Tor; ehemaliges Steuerhaus der Wasserbauinspektion, diente der Einnahme der Akzise]]
Die '''Akzise''' oder Accise (lat./frz.) war in der Regel eine städtische Steuer auf den Verbrauch bzw. ein [[Binnenzoll]]. Accisen im engeren Sinne waren [[Steuer]]n auf den Lebensmittelverbrauch (Zucker, Salz, Fett, Fleisch), den Genussmittelverbrauch (Tabak, Kaffee, Tee, Bier, Sekt) und auf den sonstigen Verbrauch. Früher wurde damit auch der Ort oder das Gebäude bezeichnet, wo diese Abgaben erhoben wurden (z. B. „Alte Akzise“ in Hamburg-Horn). Acciseeinnehmer waren Steuer-(Unter)Beamte (Torschreiber), die die Accisen direkt am Stadttor erhoben.
Die '''Akzise''' oder Accise (lat./frz.) war in der Regel eine städtische Steuer auf den Verbrauch bzw. ein [[Binnenzoll]]. Accisen im engeren Sinne waren [[Steuer]]n auf den Lebensmittelverbrauch (Zucker, Salz, Fett, Fleisch), den Genussmittelverbrauch (Tabak, Kaffee, Tee, Bier, Sekt) und auf den sonstigen Verbrauch. Früher wurde damit auch der Ort oder das Gebäude bezeichnet, wo diese Abgaben erhoben wurden (z. B. „Alte Akzise“ in Hamburg-Horn). Acciseeinnehmer waren Steuer-(Unter)Beamte (Torschreiber), die die Accisen direkt am Stadttor erhoben. In vielen älteren Stadtverfassungen waren für die Erhebung oder Aufsicht der Erhebung von Amts wegen zuständig die ''Akzise-'' bzw. ''Ziesemeister''.


Im [[Feudalismus]], in dem bevorrechtigte [[Ständegesellschaft|Stände]] sich gegen die Auferlegung direkter Belastungen mit Erfolg wehren konnten ([[Steuerprivileg]]ien), spielten [[Verbrauchsteuer]]n und [[Zoll (Abgabe)|Zölle]] eine wesentliche Rolle bei der Umgehung der Widerstände dagegen. Dies kam besonders beim sogenannten Accisenstreit des [[17. Jahrhundert|17.]] und [[18. Jahrhundert]]s zum Ausdruck. Nachdem die Steuerprivilegien bei den direkten Steuern in der zweiten Hälfte des [[19. Jahrhundert]]s mehr und mehr abgebaut wurden, wandelte sich die Beurteilung der Verbrauchsteuern.
Im [[Feudalismus]], in dem bevorrechtigte [[Ständegesellschaft|Stände]] sich gegen die Auferlegung direkter Belastungen mit Erfolg wehren konnten ([[Steuerprivileg]]ien), spielten [[Verbrauchsteuer]]n und [[Zoll (Abgabe)|Zölle]] eine wesentliche Rolle bei der Umgehung der Widerstände dagegen. Dies kam besonders beim sogenannten Accisenstreit des [[17. Jahrhundert|17.]] und [[18. Jahrhundert]]s zum Ausdruck. Nachdem die Steuerprivilegien bei den direkten Steuern in der zweiten Hälfte des [[19. Jahrhundert]]s mehr und mehr abgebaut wurden, wandelte sich die Beurteilung der Verbrauchsteuern.

Version vom 12. September 2011, 21:09 Uhr

Berlin, Vor dem Schlesischen Tor; ehemaliges Steuerhaus der Wasserbauinspektion, diente der Einnahme der Akzise

Die Akzise oder Accise (lat./frz.) war in der Regel eine städtische Steuer auf den Verbrauch bzw. ein Binnenzoll. Accisen im engeren Sinne waren Steuern auf den Lebensmittelverbrauch (Zucker, Salz, Fett, Fleisch), den Genussmittelverbrauch (Tabak, Kaffee, Tee, Bier, Sekt) und auf den sonstigen Verbrauch. Früher wurde damit auch der Ort oder das Gebäude bezeichnet, wo diese Abgaben erhoben wurden (z. B. „Alte Akzise“ in Hamburg-Horn). Acciseeinnehmer waren Steuer-(Unter)Beamte (Torschreiber), die die Accisen direkt am Stadttor erhoben. In vielen älteren Stadtverfassungen waren für die Erhebung oder Aufsicht der Erhebung von Amts wegen zuständig die Akzise- bzw. Ziesemeister.

Im Feudalismus, in dem bevorrechtigte Stände sich gegen die Auferlegung direkter Belastungen mit Erfolg wehren konnten (Steuerprivilegien), spielten Verbrauchsteuern und Zölle eine wesentliche Rolle bei der Umgehung der Widerstände dagegen. Dies kam besonders beim sogenannten Accisenstreit des 17. und 18. Jahrhunderts zum Ausdruck. Nachdem die Steuerprivilegien bei den direkten Steuern in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mehr und mehr abgebaut wurden, wandelte sich die Beurteilung der Verbrauchsteuern.

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