„Preußische Gesetzessammlung“ – Versionsunterschied
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Sie fasst die [[Gesetz]]e der königlichen [[Preußen|preußischen Staaten]] zusammen. Einige Teile davon sind noch heute gültig, weshalb in Gesetzen und Gesetzesbegründungen häufiger darauf verwiesen wird. Dies geschieht in der Form, dass der Titel des Gesetzes mit |
Sie fasst die [[Gesetz]]e der königlichen [[Preußen|preußischen Staaten]] zusammen. Einige Teile davon sind noch heute gültig, weshalb in Gesetzen und Gesetzesbegründungen häufiger darauf verwiesen wird. Dies geschieht in der Form, dass der Titel des Gesetzes mit Verkündungsdatum genannt wird und anschließend in Klammern die Angabe GS und Seitenzahl erfolgt (siehe folgendes Beispiel). |
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== Zitierbeispiel == |
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Version vom 16. Februar 2012, 17:25 Uhr
Preußische Gesetzessammlung ist der Oberbegriff für
- die Gesetzsammlung für die Königlichen-Preussischen Staaten bis 1906
- die Gesetzsammlung für Preußen von 1907 bis 1911
- die Gesetzsammlung für Preußen von 1911 bis 1918
Sie fasst die Gesetze der königlichen preußischen Staaten zusammen. Einige Teile davon sind noch heute gültig, weshalb in Gesetzen und Gesetzesbegründungen häufiger darauf verwiesen wird. Dies geschieht in der Form, dass der Titel des Gesetzes mit Verkündungsdatum genannt wird und anschließend in Klammern die Angabe GS und Seitenzahl erfolgt (siehe folgendes Beispiel).
Zitierbeispiel
Gesetz betreffend die Ablösung der Reallasten in der Provinz Schleswig-Holstein vom 3. Januar 1873 (GS. S. 3), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Januar 1922 (GS. S. 7)
Weblinks
Wikisource: Gesetzblätter – Quellen und Volltexte