Verkehrsüberwachung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 30. Juni 2014 um 17:59 Uhr durch Aka (Diskussion | Beiträge) (Tippfehler entfernt | viele weitere Tippfehler). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Geschwindigkeitsmessung zur Warnung bzw. Information

Mit Verkehrsüberwachung (Abkürzung: VÜ) ist ein Aufgabenspektrum des Gesamtauftrages der Polizei oder anderer Verkehrsbehörden gemeint, das folgende Gebiete umfasst:

Die Verkehrsüberwachung umfasst präventive und repressive polizeiliche Aktivitäten im Verkehrsraum zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Der bekannteste Bereich der Verkehrsüberwachung ist die Geschwindigkeits- und Abstandsmessung, im Volksmund auch „Radarfallen“ genannt, wenngleich hierfür neben dem Verkehrsradar auch noch andere Messverfahren wie Lichtschranken oder Piezosensoren zum Einsatz kommen. Wenn bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei verdachtsunabhängig sämtliche durchfahrenden Fahrzeuge auf einem Identifizierungsvideo aufgezeichnet werden, wird hierdurch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in verfassungswidriger Weise verletzt. Dies gilt jedoch nicht für die verdachtsabhängige Anfertigung von Messvideos und Messfotos.[1]

Verkehrskontrollen sind Teil der Verkehrsüberwachung.

Die Aufgaben werden meist durch Angehörige der Verkehrspolizei wahrgenommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Straßenverkehr) besorgen jedoch überwiegend die Kommunen (kommunale Verkehrsüberwachung – KVÜ). Die Buß- und Verwarngelder fließen dem Land bzw. den Kommunen zu, die auch die Kosten für die Kosten der Verkehrsüberwachung (Technik, Fahrzeuge, Personal) aufkommen müssen.

Einige der Aufgaben können auch automatisiert werden, siehe hierzu: Automatische Verkehrsüberwachung

Einzelnachweise

  1. Verdachtsunabhängige Videoaufzeichnung verfassungswidrig