Teilqualifizierung

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Teilqualifizierung wird ein Vorgang genannt, dessen Ergebnis die Teilqualifikation der betreffenden Person ist.

Teilqualifikationen sind der Bundesagentur für Arbeit zufolge einheitlich strukturierte Einheiten, die unterhalb des Facharbeiterbriefs zu standardisierten Zertifikaten führen; sie sind an typischen betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen ausgerichtet. Bei Teilqualifikationen handelt es sich um modulartige Bausteine einer gesamten staatlich anerkannten Berufsausbildung.[1]

Konzeption

Aktuelle Programme in Deutschland zu Teilqualifizierungen richten sich an Erwachsene über 25 Jahren, die keine oder eine veraltete Berufsausbildung abgeschlossen haben. Sie dienen in erster Linie der Eingliederung in den Arbeitsmarkt für arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen und können beim nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses helfen. Auch Flüchtlingen will man damit eine Möglichkeit geben, in den Arbeitsmarkt einzusteigen.[2]

In jüngster Zeit bilden auch arbeitnehmerähnliche Personen in Werkstätten für behinderte Menschen eine Zielgruppe für Maßnahmen zur Teilqualifizierung. Damit soll dem „Rehabilitationsmandat“ der Werkstätten[3] Rechnung getragen werden, d. h. ihrer Aufgabe, ihren Beschäftigten eine Integration in den Ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Anders als bei einer traditionellen Berufsausbildung müssen erwerbsfähige junge Menschen bei Teilqualifizierungen nicht eine zeitlich zusammenhängende zwei- oder dreijährige Ausbildung machen, um den Status des „Ungelernten“ zu vermeiden, sondern sie absolvieren jeweils zeitversetzt einzelne Bausteine. Nach jedem Baustein erwerben sie ein Zertifikat. Bestehen Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Personen alle Teilqualifizierungen, können sie sich zur Externenprüfung anmelden. Die Teilqualifizierungen werden allerdings nur für einige bestimmte Ausbildungen angeboten.[4]

Angebote der Arbeitgeberverbände und der Bildungswerke

Zertifizierte Module werden von den Arbeitgeberverbänden und Bildungswerken der Deutschen Wirtschaft angeboten; sie haben das Gütesiegel „Eine TQ besser!” und ein entsprechendes Schulungsangebot entwickelt, mit dem Teilqualifizierungen erworben und zertifiziert werden können.

Teilqualifizierungen können berufsbegleitend oder in Vollzeit, zugeschnitten auf Lernende und Betrieb, durchgeführt werden. Alle Module eines Berufs ergeben zusammen inhaltlich eine vollständige Ausbildung und ermöglichen damit denjenigen, die die erforderlichen Kompetenzen erwerben (können), den nachträglichen Erwerb eines vollwertigen Berufsabschlusses.[5] Dazu ist eine Externenprüfung vor der zuständigen Kammer erforderlich.

Teilqualifizierungen der „Arbeitgeberinitiative Teilqualifizierung“ sollen bieten:

  • den Erwerb berufsanschlussfähiger, berufsbegleitender und bedarfsgerechter Teilqualifikationen des jeweiligen Arbeitgeberverbandes/ des regionalen Bildungswerkes;
  • AZAV-zertifizierte, standardisierte und auf anerkannten Ausbildungsberufen basierende Module, die mit einer Kompetenzfeststellung enden;
  • eine öffentliche Förderung von Arbeitssuchenden oder an- und ungelernten Beschäftigten in Unternehmen;
  • eine mögliche Begleitung bis zur Externenprüfung im Facharbeiterberuf.

2016 wurde die Teilqualifizierungslinie TQplus für die die Zielgruppe der Migranten und Menschen mit Fluchthintergrund gestartet. Bei TQplus wird das berufsfachliche Spektrum der Teilqualifizierungen in den ersten Modulen im Rahmenlehrplan durch berufsbezogenes Sprach- und Kommunikationstrainings ergänzt.

Unter Berücksichtigung der kulturellen und sprachlichen Gegebenheiten der Teilnehmenden steht die Vermittlung von Fachwortschätzen, die Vorbereitung auf die praktischen Tätigkeiten und der Umgang mit Arbeitsanweisungen im Vordergrund. Alle Lernprozesse werden fachlich, sprachlich und (arbeits)kulturell von einem Integrationsbegleiter unterstützt. Zusätzlich soll TQplus Strategien zur aktiven und erfolgreichen Gestaltung des weiteren Berufsweges der Teilnehmenden vermitteln.[6]

Zweck

Das Bausteinprinzip, das auch älteren Konzepten der Teilqualifizierung zugrunde liegt, soll erstens Altbewerbern den Übergang in die reguläre duale Ausbildung ermöglichen. Zweitens soll an- und ungelernten jungen Erwachsenen sowie Ausbildungsabbrechern durch eine bausteinorientierte Nachqualifizierung, gefördert durch einen Qualifizierungszuschuss des SGB III ein Berufsabschluss ermöglicht werden.

Ein „Mehrwert“, sowohl für die Teilqualifizierten als auch für Arbeitgeber, ergebe sich nach Ansicht der Hans-Böckler-Stiftung auch dann, wenn am Ende keine Vollqualifizierung in Form einer abgeschlossenen Berufsausbildung erreichbar sei: Die Bausteine eigneten „sich […]auch für nicht ausbildungsreife Jugendliche […], sofern auf deren individuelle Bedarfe methodisch-didaktisch adäquat reagiert und ihnen ausreichend Zeit eingeräumt wird, das Kompetenzziel zu erreichen.“ [7]

Teilqualifizierung vs. Ausbildung zum Fachpraktiker

Trotz des (vorläufigen) Verzichts beider Maßnahmen darauf, dass deren Absolventen in einem zusammenhängenden Ausbildungsgang einen Facharbeiterbrief oder gleichwertige Zertifikate anstreben, sind Programme zur Teilqualifizierung nicht identisch mit der Ausbildung zum Fachpraktiker. Diese wurde vom Staat initiiert und wird nur Menschen angeboten, denen ein Behindertenstatus attestiert wurde. Eine Besonderheit der Ausbildung zum Fachpraktiker besteht darin, dass von Vornherein davon ausgegangen wird, dass der Auszubildende die theoretische Prüfung am Ende einer „normalen“ Berufsausbildung mangels notwendiger kognitiver Kompetenzen (vor allem wegen einer „Lernbehinderung“) nicht bestehen würde.

Beide Modelle stellen einen Versuch dar, dem Gebot des Art. 27 der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden. Aus diesem Artikel ziehen Juristen die Schlussfolgerung, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben dergestalt haben, dass sie möglichst einer Erwerbsarbeit auf dem Ersten Arbeitsmarkt nachgehen können, nachdem sie zu diesem Zweck zuvor ein Optimum an Qualifikationen vermittelt bekommen haben.

Bernd Heggenberger, Leiter der Abteilung Bildung und Arbeitsförderung der „Oberschwäbischen Werkstätten“, zeigt auf, dass es schwierig und mit hohem Aufwand verbunden sei, eine „arbeitnehmerähnliche Person“ in einer WfbM für den Ersten Arbeitsmarkt fit zu machen. Dazu benötige man sonderpädagogisches Fachpersonal und Schulungsunterlagen mit Vorlesefunktion sowie eine Gesprächsführung auf dem Sprachlevel A2 und angemessen ausgestattete Werkräumlichkeiten.[8]

Geschichte

Das Konzept der Teilqualifikation resultiert aus der seit den 1970er Jahren kontrovers geführten Debatte über die Einführung von Baukastensystemen in der beruflichen Bildung (analog der Modularisierung der Hochschulausbildung). Seine praktische Konkretisierung erfuhr das Konzept durch den „Innovationskreis berufliche Bildung“, der im Jahr 2006 auf Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ins Leben gerufen wurde, insbesondere durch die aus dem Innovationskreis initiierte wissenschaftliche Studie „Flexible Ausbildungswege in der Berufsbildung“.

Historischer Hintergrund der Debatte sind seit dem Jahr 2000 wachsende Probleme beim Übergang von der Schule zur Arbeitswelt, insbesondere bei der Förderung benachteiligter Schulabgänger. Diese Probleme fanden in den 2000er Jahren ihren Ausdruck u. a. in der Vielzahl junger Menschen ohne Berufsabschluss (2,1 Millionen in der Altersgruppe 20 bis 34 im Jahr 2010) sowie in der größer werdenden Gruppe sogenannter „Altbewerber“. Damit sind Ausbildungsinteressierte gemeint, die aufgrund unterdurchschnittlicher schulischer Leistungen bislang keine reguläre Ausbildungsstelle fanden und in berufsvorbereitende Maßnahmen des Übergangssystems einmündeten. Diese wurden als „demotivierende Warteschleife“ ohne inhaltliche Verzahnung und effektive Vorbereitung auf die Berufsausbildung problematisiert.

Die Einführung eines Baukastensystems dient oft desorientierten Berufsanfängern auch zur grundsätzlichen Vereinfachung des überkomplex gewordenen Systems der Berufsausbildung.[9]

Das Ziel, in Zeiten eines Lehrstellenmangels erwerbsfähigen benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch Teilqualifizierung ein Leben mit einem Phasenwechsel der Finanzierung des Lebensunterhalts durch Gelegenheitsjobs und den Bezug von Lohnersatzleistungen zu ersparen, wurde mit der Zunahme des Fachkräftemangels in den 2010er Jahren überlagert.

Das Interesse von Arbeitgebern, auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht vorhandene Fachkräfte und hinreichend kompetente Bewerber um Lehrstellen durch Personen zu ersetzen, die wenigstens teilqualifiziert werden können, trat in den Vordergrund.

Von Arbeitsagenturen werden als Zielgruppen von Teilqualifizierung Langzeitarbeitslose sowie Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Rehabilitationsbedarf genannt.

Durch das Mindestalter 25 Jahre bei aktuellen Programmen ist erkennbar, dass es Arbeitgeberorganisationen und Arbeitsagenturen nicht mehr primär um die Förderung Jugendlicher und sehr junger Erwachsener, insbesondere nicht um Menschen unmittelbar nach Abgang von der Schule (Übergangsproblematik) geht. Eine wichtige Rolle bei der Konzentration auf die Altersgruppe der 25- bis 35-Jährigen spielt der Umstand, dass die Bundesagentur für Arbeit ein Programm „Zukunftsstarter“ aufgelegt hat, durch das junge Erwachsene ab 25 Jahren gefördert werden.[10]

Als aktuellen Hintergrund der Bemühungen um Menschen mit mindestens 25 Jahren gibt der „Spiegel“ an, dass es trotz der Agenda 2010 nicht gelungen sei, die Zahl der Langzeitarbeitslosen im Vergleich zu den 2000er Jahren nennenswert zu senken. Eine der Hauptursachen der Langzeitarbeitslosigkeit bestehe in Deutschland darin, dass die von ihr Betroffenen keinen Berufsabschluss, teilweise sogar keinen Schulabschluss vorweisen können. Da die Nachfrage nach ungelernten Arbeitskräften in Deutschland relativ gering sei, müssten die betroffenen Personen nachqualifiziert werden, wenn sie eine Chance auf dem Arbeitmarkt haben wollen. Der Erwerb von Zertifikationen im Kontext von TQ-Maßnahmen sei eine zielführende Form der Nachqualifizierung.[11]

Literatur

  • Bernd Heggenberger: Bildungswege gestalten. Erfahrungen einer Werkstatt bei der Weiterentwicklung der beruflichen Qualifizierung. In: Werkstatt:Dialog (Hrsg.: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen). Ausgabe 1/2018. S. 33 ff.

Einzelnachweise

  1. Teilqualifizierung: Berufsabschluss in Etappen. Bayerischer Rundfunk. 7. Januar 2016
  2. Berufliche Teil- und Nachqualifizierung für Flüchtlinge fluechtlingshelfer.info. 27. Dezember 2016
  3. Alexander Bendel/Caroline Richter: Das Tripelmandat von Werkstätten. Entgelte im Spannungsfeld von Rehabilitation – Inklusion – Wirtschaftlichkeit. In: Werkstatt-Dialog 5/2017, S. 31 ff.
  4. Wann eine Teilqualifizierung sinnvoll ist. sueddeutsche.de. 23. Januar 2017
  5. Teilqualifizierung: Schritt für Schritt zum Berufsabschluss. Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft
  6. Uwe Bies-Herkommer: Arbeitgeberinitiative Teilqualifizierung „Eine TQ besser!“. Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft e. V.
  7. Gernot Mühge: Qualifizierung und Teilqualifizierung in Transfergesellschaften. Hans-Böckler-Stiftung. 2017. S. 35
  8. Bernd Heggenberger: Bildungswege gestalten. Erfahrungen einer Werkstatt bei der Weiterentwicklung der beruflichen Qualifizierung. In: Werkstatt:Dialog (Hrsg.: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen). Ausgabe 1/2018. S. 35
  9. Gernot Mühge: Qualifizierung und Teilqualifizierung in Transfergesellschaften. Hans-Böckler-Stiftung. 2017. S. 34 f.
  10. Bundesagentur für Arbeit: Wir suchen Zukunftsstarter. 5. August 2016
  11. Florian Diekmann: Langzeitarbeitslose – Die Vergessenen des Arbeitsmarktes. Spiegel Online. 31. August 2017