Dekan (Hochschule)

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Der Dekan (die Dekanin) einer Fakultät bzw. eines "Fachbereiches" einer Universität ist ihr (zumeist vom "Fakultätskonvent") gewähltes Haupt, oft auf zwei Jahre.

Seine Rechtsbefugnisse sind je nach Hochschule unterschiedlich ausgestaltet, durch die "Freiheit der Forschung" der Professoren sind sie nach innen formal relativ gering, real oft nicht klein, je auch gemäß seiner Rechte nach außen (gegenüber der Hochschule insgesamt). Seine Stellvertreter sind die "Prodekane" (der "Prodekan"). Er unterschreibt die Habilitations- undPromotionsurkunden und verleiht sie (wie durchgehend üblich) feierlich auf öffentlichen akademischen Festakten.

Erfolgt eine öffentliche Proklamierung (selten geworden), so hielt er traditionell einen Vortrag aus seiner eigenen wissenschaftlichen Disziplin.

Bei offiziellen Anlässen innerhalb der Hochschule steht ihm herkömmlich und oft auch noch heute (2004) die Anrede "Spektabilität" zu, unter Kolleginnen oder Kollegen auch zur lateinischen Form Spectabilis abgemildert.