Mitis Iudex Dominus Iesus

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Mitis Iudex Dominus Iesus („Der milde Richter Herr Jesus“) über die Reform des kanonischen Verfahrens für Ehenichtigkeitserklärungen im Kodex des kanonischen Rechts ist ein apostolisches Schreiben Papst Franziskus’ in Form eines Motu proprio. Das Schreiben datiert vom 15. August 2015 und wurde am 11. September 2015 promulgiert. Die Regelungen des Motu proprios traten am 8. Dezember 2015 in Kraft.

Mitis Iudex Dominus Iesus ist für die lateinische Kirche verfasst. Ein entsprechendes zweites Moto proprio, Mitis et misericors Iesus – über die Reform des kanonischen Verfahrens für Ehenichtigkeitserklärungen im Kodex der Kanones der orientalischen Kirchen erschien am selben Tag.[1] Entscheidungen über die Nichtigkeit einer Ehe können nun schon in einer ersten Instanz vom Ortbischof getroffen werden, eine zweitinstanzliche Entscheidung ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Beweggründe

Das Motu proprio entstand vor dem Hintergrund der Bischofssynoden zu den pastoralen Herausforderungen der Familie im Kontext der Evangelisierung 2014 und 2015. In der Einleitung führt Franziskus aus, alle Institutionen, die immer verbesserungswürdig seien, müssten dem wesentlichen Ziel der Kirche zustreben, „göttliche Gnade zu vermitteln und gemäß den Gaben und der Sendung eines jeden das Wohl der Gläubigen beständig zu fördern“. Aus Liebe und Barmherzigkeit müsse die Kirche als Mutter sich selbst in die Nähe jener Kinder begeben, die sich als von ihr getrennt betrachten.

Inhalt

Im Kern wird das Verfahren zur Feststellung der Nichtigkeit einer Ehe durch folgende Maßnahme erleichtert: Das Urteil über den Ausgang des Verfahrens kann unter Umständen schon in erster Instanz vom Ortsbischof getroffen werden, eine zweitinstanzliche Entscheidung ist nicht mehr zwingend erforderlich.

In acht folgenden Kapiteln zum Ablauf des Verfahrens vereinfachte Franziskus das Verfahren dahingehend, dass für die Feststellung der Nichtigkeit einer Ehe künftig nicht mehr in jedem Fall eine doppelte, übereinstimmende Entscheidung zweier Richter erforderlich sei, sondern die vom ersten Richter gemäß Rechtsnorm erreichte „moralische Gewissheit“ genüge. Das Schreiben hebt die Bedeutung des Ortsbischofs als oberster Richter seiner Diözese hervor, da dieser zum Hirten und Haupt für die Gläubigen bestellt sei. Im Hinblick darauf werden die Ortsbischöfe ermahnt, diese richterliche Funktion auf dem Gebiet der Ehen nicht einfach den von ihm delegierten Ämtern der bischöflichen Kurie zu überlassen. Hierdurch soll die Nähe zwischen den Gläubigen und dem Richter wiederhergestellt werden. Das Verfahren soll soweit möglich für die Beteiligten kostenfrei sein.

Für Fälle, in denen „die behauptete Ehenichtigkeit von besonders offenkundigen Argumenten gestützt wird“, wurde ein kürzeres Verfahren geschaffen. Die Stärkung der Verantwortlichkeiten des Metropolitangerichts, das nun wieder Berufungen in derartigen Verfahren verhandeln solle, und der regionalen Bischofskonferenzen betone die Synodalität in der Kirche.

Innerkuriale Kritik

Medienberichten zufolge haben Angehörige der Römischen Kurie die Inhalte von Mitis Iudex Dominius Iesus hauptsächlich in Bezug auf die Beschleunigung der Feststellung einer Ehenichtigkeit kritisiert, die zu einer starken Zunahme der Nichtigkeitsverfahren führen werde. Hier habe der Papst bei einer für die Kirche essentiellen Materie die zuständigen Gremien umgangen.[2] Auch der Papst erkennt die Gefahr, die ein solches Verfahren für die Unauflöslichkeit der Ehe darstellen könne und führt dies als Grund für die Funktion des Ortbischofs selbst als oberster Richter an.

Siehe auch

  • Amoris Laetitia, nachsynodales apostolisches Schreiben von Papst Franziskus vom 19. März 2016 über die Liebe in der Familie.

Einzelnachweise

  1. Radio Vatikan [1], abgerufen am 14. September 2015.
  2. In der Kurie wächst der Widerstand gegen Papst Franziskus, RP-online, vom 11. September 2015, aufgerufen am 14. September 2015 [2]