People’s Climate Case

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People's Climate Case ist eine Klimaklage von Privatpersonen vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) gegen das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union auf Schutz der Grundrechte durch ambitionierte europäische Klimapolitik wegen der sie unmittelbar betreffenden Gefahren des Klimawandels.[1][2]

Die Klage

Kläger und Beklagte

Die Kläger sind 10 Familien mit 36 Personen und dem schwedischen Jugendverband Sáminuorra mit ca. 100 Mitgliedern. Die Familien stammen aus Portugal, Frankreich, Italien, Deutschland, Rumänien, Kenia und Fidschi. Im Rahmen der Streithilfe sind auf seiten der Kläger das Climate Action Network Europe (CAN-E), Streithilfe [Wemove.eu] und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL e.V.) im September 2018 beigesprungen

Die Beklagten sind das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union auf Schutz der Grundrechte durch ambitionierte europäische Klimapolitik wegen der sie unmittelbar betreffenden Gefahren des Klimawandels. Die Europäische Kommission hat im Oktober 2018 wiederum Antrag auf Beitritt als Streithelferin auf Seiten der Beklagten gestellt.

klagen seit dem 23.5.2020[3]

Beklagte

das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union auf Schutz der Grundrechte durch ambitionierte europäische Klimapolitik wegen der sie unmittelbar betreffenden Gefahren des Klimawandels.

Klagegegenstand

Forderungen der Kläger =

Die Kläger fordern eine Verschärfung der EU-Klimaziele für 2030. Statt 40 Prozent weniger Kohlendioxidausstoß zu 1990 sollen es 50 bis 60 Prozent weniger sein. In ihrer Klageschrift legen die Kläger nahe, dass dem. der wissenschaftlichen Erkenntnisse ein weitaus höheres Ziel sogar zu veranschlagen wäre.[4]



Das Gericht wies ihre Klage im Mai 2019 als wegen fehlender individueller Betroffenheit unzulässig ab. [quelle: EuG zum People's Climate Case: Klimaziele nicht gerichtlich überprüfbar. In: Legal Tribune Online (LTO). 22. Mai 2019, abgerufen am 5. Oktober 2019.] Die Kläger legten im Juli 2019 Rechtsmittel gegen diese Entscheidung vor dem EuGH ein. Hauptstreitpunkt ist die Auslegung „individueller Betroffenheit“, die für die Klagebefugnis erforderlich ist. Das EuG folgte der bisherigen Rechtsprechung und verlangte, dass die Kläger in besonderer Weise betroffen sein müssen. Die Rechtsmittelschrift argumentiert hingegen, dass in diesem Fall die Intensität der Betroffenheit entscheidend sei.[quelle: Rechtliche Hintergründe. In: peoplesclimatecase.caneurope.org. 2019, abgerufen am 19. Januar 2020.] Die Klagenden machen Menschenrechtsverletzungen geltend und fordern eine Erhöhung der Emissionsreduktionsziele der EU für 2030. Sie fordern keine persönliche Entschädigung und werden von Nichtregierungsorganisationen unterstützt.


Auf nationaler Ebene gab es bereits erfolgreiche Urteile gegen einen Staat, wie das auf Emissionsminderungen durch den obersten Gerichtshof in den Niederlanden. Die Entscheidung gilt auch deswegen als wegweisend, weil er unter anderem die Europäische Menschenrechtskonvention als verletzt ansah, die mehr als 40 Länder unterzeichnet haben. Der People's Climate Case argumentiert ähnlich.

Bezeichnung

Die Bezeichnung People's Climate Case lehnt sich an anderen Rechtsfällen aus dem Common Law an. Vor Gericht heißt der Fall Carvalho et al. v. CASE T-330/18 - A. CARVALHO and others vs. The European Parliament and The Council

Kläger

Beklagte

Verfahrensablauf

Trivia

Hier fehlt eine Grafik, die leider im Moment aus technischen Gründen nicht angezeigt werden kann. Wir arbeiten daran!
Anzahl Klimaklagen außerhalb der USA, 1994–2016[5]

Wirkung

Klimaklagen auf EU-Ebene

Auf europäischer Ebene drehen sich viele Fälle um die Fragen, wer für Entscheidungen zum Klimarecht und dessen Umsetzung zuständig ist und wer diese Entscheidungen vor welchen Gerichten – europäischen oder nationalen – anfechten kann. Gerichte beschäftigten sich also vor allem mit Zuständigkeits- und damit konstitutionellen Fragen. Demgegenüber spielte die Wirksamkeit des Klimaschutzrechtes kaum eine Rolle als Verfahrensgegenstand.

Die große Mehrzahl der Fälle vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) betraf den EU-Emissionshandel. In den ersten vier Jahren seiner Existenz gab es dazu mehr als 40 Verfahren, vor allem von Mitgliedstaaten, die die Zuständigkeit der EU-Kommission für die Überprüfung der nationalen Allokationspläne (NAP) oder die Rechtmäßigkeit der Verfahren in Zweifel zogen. Anlagebetreiber versuchten ebenfalls vor Gericht zu ziehen, wurden aber nicht zugelassen. In seinen Entscheidungen bekräftigte das Gericht die hohe Bedeutung des Klimaschutzes und die Bedeutung des EU-Emissionshandels, erklärte aber, dass die EU-Kommission im Rahmen ihrer Überprüfung von NAP nicht auch die Marktfolgen berücksichtigen darf.[6][7]

Im People's Climate Case hatten zehn Familien aus der EU, Kenia und Fidschi vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) gegen das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union wegen der sie unmittelbar betreffenden Gefahren des Klimawandels Klage eingelegt, um eine Verschärfung der EU-Klimaziele zu erreichen. Das Gericht wies ihre Klage im Mai 2019 als wegen fehlender individueller Betroffenheit unzulässig ab.[8] Die Kläger legten im Juli 2019 Rechtsmittel vor dem EuGH ein. Hauptstreitpunkt ist die Auslegung „individueller Betroffenheit“, die für die Klagebefugnis erforderlich ist. Das EuG folgte der bisherigen Rechtsprechung und verlangte, dass die Kläger in besonderer Weise betroffen sein müssen. Die Rechtsmittelschrift argumentiert hingegen, dass in diesem Fall die Intensität der Betroffenheit entscheidend sei.[9]

Internationales Recht

Bis 2017 gab es nur wenige Verfahren nach internationalem Recht bzw. vor internationalen Gremien. Ein Verfahren mit Auswirkungen auf den Klimaschutz war eine erfolgreiche Klage der USA vor der Welthandelsorganisation, mit der sie gegen ein Solarenergie-Gesetz Indiens vorgingen, das den Einsatz indischer Solarmodule verlangte.[10][11]

Die kanadische TransCanada Corporation verlangte Entschädigungen von mindestens 15 Mrd. $ von den Vereinigten Staaten wegen Verzögerungen oder eines möglichen Stopps des Baus der Ölpipeline Keystone XL. Es kündigte 2016 eine entsprechende Investitionsschutzklage nach dem Nordamerikanischen Freihandelsabkommen (NAFTA) an,[12] setzte sie aber aus, nachdem US-Präsident Donald Trump das Projekt im Januar 2017 gebilligt hatte.[13]

Darüber hinaus gab es eine abgelehnte Petition von Inuit vor der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte[14] und Petitionen von Umweltgruppen an das UNESCO-Welterbekomitee, Stätten als durch den Klimawandel bedroht Welterbe einzustufen.[15][16] Letztere leiteten einen Änderungsprozess bei der UNESCO ein.[17]

Einzelnachweise

Kategorie:Klimawandel (globale Erwärmung) Kategorie:Rechtsfall (21. Jahrhundert) Kategorie:Klimaschutzrecht

  1. Rechtliche Hintergründe – People's Climate Case. Abgerufen am 2. Juni 2020 (deutsch).
  2. Familien verklagen EU auf mehr Klimaschutz. Abgerufen am 2. Juni 2020.
  3. Amtsblatt der Europäischen Union: Klage, eingereicht am 23. Mai 2018 — Carvalho u. a./Parlament und Rat (Rechtssache T-330/18) (2018/C 285/51). Europäische Union, 13. August 2018, abgerufen am 2. Juni 2018.
  4. Peoples Climate Case: Übersetzung der Klageschrift CASE T-330/18 - erneut eingereicht* ARMANDO FERRÃO CARVALHO und andere. 2. Juli 2018, abgerufen am 2. Juni 2020.
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  8. EuG zum People's Climate Case: Klimaziele nicht gerichtlich überprüfbar. In: Legal Tribune Online (LTO). 22. Mai 2019, abgerufen am 5. Oktober 2019.
  9. Rechtliche Hintergründe. In: peoplesclimatecase.caneurope.org. 2019, abgerufen am 19. Januar 2020.
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  12. TransCanada Corp. v. Government of the United States of America. In: U. S. Litigation Database. Sabin Law Center, abgerufen am 20. Februar 2018.
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  17. Climate Change: Climate Change and World Heritage. UNESCO, abgerufen am 21. Februar 2018.