A-Examen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 5. März 2021 um 13:06 Uhr durch Felbick (Diskussion | Beiträge) (→‎Bewertungen). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das A-Examen für Evangelische oder Katholische Kirchenmusik war das Abschlussexamen in diesen Studiengängen. Im Zuge des Bologna-Prozesses wurde es durch den Abschluss Master of Music ersetzt.

„Die Prüfung dient dem Nachweis der Fähigkeiten, die es dem Absolventen ermöglichen, den Dienst in einer wichtigen kirchenmusikalischen Position zu versehen oder Leitungsaufgaben auf kirchenmusikalischen Gebiet zu übernehmen“ (Prüfungsordnung Hochschule für Musik Freiburg i. Br.).

Das A-Examen war in der Regel ein Staatesexamen. Daneben gab es auch die Möglichkeit von Kirchlichen A-Examina,[1] welche nach Christoph Krummacher „hätten auch als vollakademisch gelten müssen, was aber wegen des unklaren Status der Kirchenmusikschulen nicht ernsthaft realisiert wurde. Bestenfalls sah man sie in Analogie zu Fachhochschulabschlüssen“.[2]

Prüfungsanforderungen

  • Orgelliteraturspiel: in der Regel ein Werk aus dem Barock, drei Werke von Johann Sebastian Bach (Triosonate, Choralbearbeitung und freies Werk), je ein Werk der Romantik und ein Werk der Moderne. Ein Orgelwerk muss der Bewerber innerhalb einer bestimmten Zeit selbständig erarbeiten.
  • Orgelimprovisation: eine größere vorbereitete Improvisation über ein Kirchenlied. Als unvorbereitete Prüfungsaufgaben: eine Improvisation über ein Kirchenlied sowie differenzierte Begleitsätze zu Kirchenliedern.
  • Dirigieren:
    • Prüfungsaufgabe im Fach Chorleitung: Einstudierung einer anspruchsvollen Komposition für Chor ohne Orchesterbegleitung.
    • Im Fach Orchesterleitung: Probenarbeit an einer Komposition für Orchester.

Weitere Fächer des Examens sind Tonsatz, Gehörbildung, Klavier, Gesang, Partiturspiel, Liturgik, Hymnologie und Gregorianik, Musikgeschichte, Orgelbau und Kirchenkunde.

Bewertungen

Die Prüfungsordnungen sahen die Noten „sehr gut“, „gut“, „befriedigend“, „ausreichend“ und „nicht ausreichend“ vor. Die Möglichkeit der Bewertung "mit besonderer Auszeichnung" sah beispielsweise die Freiburger Prüfungsordnung (1984) nicht vor. Möglicherweise gab es aber unter den Freiburger Absolvent*innen solche, die eine derartige Bewertung verdient hätten. Insofern ist bei der folgenden Namensliste zu berücksichtigen, dass Freiburger Absolvent*innen mit Erreichung der höchsten Bewertungsstufe („sehr gut“) hier besonders erwähnt werden. Dies .[3]

Hervorragende Absolventen mit besonderen Auszeichnungen

  • Martin Bambauer (* 1970), Auszeichnung für Orgelimprovisation
  • Roland Dopfer (* 1977), Auszeichnung für Orgelliteraturspiel
  • Stefan Göttelmann (* 1963), Auszeichnung für Orgelimprovisation (1989)
  • Silvius von Kessel (* 1965), Auszeichnung für Examensarbeit in Hymnologie und Gregorianik (1991)
  • Helmut Kickton (* 1956), Auszeichnung für Orgelimprovisation und Examensarbeit im Fach Musikgeschichte (1986)
  • Gereon Krahforst (*1973), Auszeichnung für Orgelimprovisation
  • Samuel Kummer (* 1968), Auszeichnung für Orgelimprovisation (1997)
  • Ansgar Schlei (* 1978), Auszeichnung für Künstlerisches Orgelspiel
  • Thomas Schmidt (* 1960), Auszeichnung für Orgelimprovisation (1985)
  • Ruben Johannes Sturm, (* 1979), Auszeichnungen in Orgelliteraturspiel und Orgelimprovisation (2005)

Einzelnachweise

  1. DUZ, Universitäts-Zeitung: das deutsche Hochschulmagazin, Band 42, S. 23, 1986.
  2. Christoph Krummacher: Kirchenmusik, S. 442.
  3. Prüfungsordnung für die Aufbaustudiengänge Evangelische Kirchenmusik A und Katholische Kirchenmusik A der Hochschule für Musik Freiburg i.Br. vom 26. Juni 1984.