Klientelkönigtum

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. Mai 2021 um 18:55 Uhr durch Aka (Diskussion | Beiträge) (→‎Literatur: https).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein Klientelkönigtum war eine von einer anderen Macht eingesetzte königliche Herrschaft eines Landes. Der Klientelkönig unterstand einem anderen Staat und wurde von diesem als König eingesetzt.

Das antike Rom verfuhr so oft mit Grenzgebieten wie z. B. Judäa kurz vor der Geburt Jesu. Dort herrschte Herodes der Große im Auftrag Roms und konnte zwar in seinen Grenzgebieten frei agieren, wurde jedoch stetig von römischer Seite überwacht. Ziel dieser Politik war es, in fremdartigen Ländern keine unnötigen Unruhen zu riskieren, die durch eine direkte Herrschaft zustande kommen könnten.