Regentschaftskönigreich Polen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. März 2005 um 15:34 Uhr durch Alexvonf (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Regentschaftskönigreich Polen (poln. Królestwo Regencyjne) war ein Staatsgebilde auf dem Gebiet Kongresspolens, das vom 5. November 1916 bis zum 11. November 1918 existierte.

Vorgeschichte

Schon beim Beginn des 1. Weltkrieges fassten Kaiser Wilhelm II. und Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg den Entschluss, das eventuell zu erobernde Gebiet Kongresspolens bei einem etwaigen Friedensschluss an Russland nicht zurückzugeben, sondern einen eng mit Preußen verbundenen polnischen Staat zu schaffen. Die Verwaltung des Landes sollte in polnischen Händen liegen, der deutsche Kaiser sollte jedoch das militärische Oberkomando über die Armee ausüben, das neue Polen sollte eine Eisenbahngemeinschaft mit Preußen haben und durch Handels- und Schiffahrtsverträge den Absatz seiner Waren über Danzig garantiert bekommen. Eine Annexion des Gebietes von Kalisch durch Preußen wurde erwogen, auch kleinere Gebietsabtretungen an Österreich-Ungarn. Polen sollte ein Königreich sein und der aussichtsreichste Königskandidat war Erzherzog Karl Stephan, der in Zywiec wohnte und das Polnische beherrschte. Nach der Eroberung ganz Kongresspolens durch deutsche und österreichische Truppen wurde das Land in zwei Generalgouvernements geteilt, ein deutsch verwaltetes mit dem Sitz in Warschau und General Hans von Beseler als Gouverneur und ein österreichisch verwaltetes mit dem Sitz in Lublin mit General Karl Kuk an dessen Spitze.

Fortsetzung kommt]