Benutzer Diskussion:Amurtiger

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Amurtiger in Abschnitt Nachwort zur Sperrprfüung
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Dieser Benutzer wurde gesperrt.
Der Grund für die Sperrung ist im Logbuch angegeben; der dort genannte Administrator kann auch weitere Auskunft geben.

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Nachwort zur Sperrprfüung

Wie wäre es stattdessen mit einer regulären Verfahren zur Wikipedia:Benutzersperrung? --Amurtiger 14:33, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Hallo Amurtiger. Das wäre doch nur nötig, wenn deine Sperre noch nicht vollzogen wäre und man dich sperren wollte. Die jetzt im Einklang mit allen hier geltenden Regularien vollzogene Sperre ist wirksam und macht ein solches Verfahren überflüssig. -- Michael Kühntopf 15:18, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten
(BK) Der dir noch offen stehende Weg ist der Einspruch (gegen die Entscheidung wie gegen die Sperrprüfung) beim Schiedsgericht. Reguläres Benutzersperrverfahren? Was meinst du damit? Du bist doch schon gesperrt. Und "Entsperr"-verfahren gibt es nach wie vor nicht, was sehr bedauerlich ist, es gab in diesem Jahr zwei sehr sorgfältig ausgearbeitete Versuche, ein solches Entsperrverfahren einzuführen, beide sind gescheitert (siehe MB 1 im Februar und MB 2 im April). --Rax post 15:21, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten

(BK)Die "Regularien" zur Benutzersperrung sind sehr auslegungsfähig, für die Prüfung bestehender Sperren bieten sie keine brauchbare Handhabe: sie zählen auf, in welchen Fällen ein Admin ohne Antrag sperren darf und werden hiermit dann regelmäßig so ausgelegt, daß er dann nach Belieben auch unbegrenzt sperren darf. Die Sperrprüfung wird wiederum gerne so gehandhabt, daß lediglich geprüft wird, ob der Anlaß für die antraglose Sperrung in der Liste enthalten ist, und wenn ja, gilt der Rest -- die Bemessung der Sperrdauer -- als legitime Ausnutzung des "Ermessensspielraums", sofern sich nicht ein oder mehrere Admins unter Nutzung eben dieses "Ermessensspielraums" dazu durchringen, eine andere Sperrdauer für angemessener zu erklären. Die einzige sonst noch vorgesehene Prüfungsinstanz, das Schiedsgericht, kommt derzeit wohl nicht in Betracht.

Da in Deiner Sperrprüfung keine erkennbar große Bereitschaft bestand, außer der Korrektheit der Sperrung auch die Angemessenheit der Sperrdauer zu prüfen (zumindest tsor hat in dieser Hinsicht sehr gedrängelt), bleibt also wohl tatsächlich nur die von tsor offenbar gemeinte Möglichkeit, in kreativer Auslegung der Regularien ein Sperrverfahren gegen Dich einzuleiten und dort die bereits bestehende unbefristete Sperrung gegen Dich erneut zu beantragen: wenn dort weniger als zwei Drittel der Teilnehmer diese unbefristete Sperre bestätigen, tritt diejenige längste abweichend vorgeschlagene Sperrdauer in Kraft, für die sich insgesamt (Befürworter der unbefristeten Sperrung eingerechnet) zwei Drittel aussprechen. Ob das aussichtsreich ist bzw. aussichtsreicher als die Vorlage vor ein demnächst vielleicht wieder handlungsfähiges Schiedsgericht, kann ich nicht beurteilen.

Ich selbst hatte, soweit wir in letzter Zeit überhaupt noch miteinander zu tun hatten, den Eindruck, daß Amurtiger eindeutig nicht mehr mit Alfons über einen Kamm zu scheren ist, und hätte in der Sperrprüfung, in der ich mich nicht mehr rechtzeitig einmischen konnte, für eine befristete Sperrung plädiert. Ich fände es allerdings gut, wenn Du Dich trotz aller Verbitterung mal zu einer klaren Stellungnahme durchringen könntest, daß Du mit den früheren Mehrfachabstimmungen, auch wenn sie zeitlich weit zurückliegen, und mit der jüngsten Sperrumgehung, auch wenn sie de facto eher geringfügig war, eindeutig gegen Regeln verstoßen hast und solche Regelverstöße in Zukunft strikt vermeiden wirst. Ein solches Eingeständnis kann man auch ohne übermäßige Zerknirschungsrituale leisten und es dadurch den anderen Beteiligten erleichtern, sich weniger auf die belastenden Gesichtspunkte zu versteifen und zusätzlich auch die entlastenden zu berücksichtigen. --Otfried Lieberknecht 16:13, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten

@Otfried, das ist so nicht richtig, bitte schau dir das Ergebnis des Meinungsbilds unter Wikipedia:Meinungsbilder/Benutzersperren - Entsperrverfahren nach Adminentscheid an - das genau, was du sagst, war dort der Vorschlag - und er wurde abgelehnt. Es gibt einfach kein Entsperrverfahren durch die Community - und nicht "die Admins" dafür verantwortlich machen, die wollten es nämlich. Und bzgl. "kreative Lösung" - da gab es einige schon, aber die hier komplett gesammelten Fälle lagen alle vor diesem MB - jetzt wird man sich darauf kaum noch berufen können.
Und naja - ob da jemand gedrängelt hat? Amurtiger hat aus meiner Sicht überhaupt keine konstruktive Mitarbeit am Problem gezeigt. Deutlicher als es LKD gemacht hat, konnte man ihn doch gar nicht darauf hinweisen, "wird eine Verkürzung für das Altkonto dann zu Diskutieren sein, wenn der Betroffene selbst hier eindeutig eine Perspektive formuliert, wie das zukünftig aussehen wird." - dazu kam nichts, auch kein Vorschlag, wie mit dem noch offenen vierten Account zu verfahren ist.
Gruß --Rax post 16:36, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Ich hatte tsor so verstanden, als er neben Schiedsgericht und Neuauflage eines Meinungsbildes zum Entsperrverfahren als Dritttes auch vorschlug: "Ich füge noch hinzu: Für ME wurde ja auch ein Entsperrverfahren aufgesetzt. Das könnte man hier auch tun". Wenn ich das falsch verstanden habe (ich schaue mir das ganze Thema noch einmal näher an, Danke für das Link), dann bitte ich um Entschuldigung.
Ansonsten, ja, Amurtigers Stellungnahme in der Sperrprüfung fand ich auch nicht hilfreich, siehe oben, andererseits hätte ich mir, ehrlich gesagt, auch von Dir vorstellen können, daß Du die Haupteinwände von Bwag anders gewichtest, besonders Deine Beurteilung Deines Punktes 3 fand ich unausgewogen: "wenn jemand im Oktober 2009 zur Umgehung einer 6-tägigen Minimal-Sperre Sockenpuppen einsetzt, die er schon zur Diskreditierung anderer Mitarbeiter verwendet hat und auch schon zur Manipulation von Abstimmungen, und die er zum Zwecke vor 3 Jahren angelegt hat, dann besteht aus meiner Sicht kein Anlass mehr, von gutem Willen auszugehen". Kommt es hierbei wirklich darauf an, wofür er diese Nebenaccounts vor zwei Jahren mal eingesetzt hat, oder ist nicht vielmehr zu bewerten, wie er sich damit bei der jüngsten Sperrumgehung verhalten hat? Ich persönlich habe bei Auseinandersetzungen mit Amnurtiger in jüngerer Zeit den Eindruck gehabt, daß AGF anzuwenden ist, und das ist mir nicht leicht gefallen, weil ich aufgrund der früheren alfonsinischen Antisemitismusvorwürfe gegen Orientalist es eigentlich für völlig ausgeschlossen gehalten hatte, daß derselbe Benutzer hier unter anderem Namen weiterarbeiten darf. --Otfried Lieberknecht 17:00, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten
ja, hat Tsor vielleicht auch so gemeint, aber ME war IMHO ein anderer Fall, weil er von der Community per Benutzersperrverfahren geblockt worden war, nicht durch Admin. (Bei ME hätten sich, den von Kriddl vorgegebenen Spielregeln folgend, 2/3 der Benutzer für die Entsperrung aussprechen müssen.) Was meine Rolle hier angeht - nun ja, um mögliche Fehleinschätzungen zu verhindern oder zu korrigieren, dazu ist ja die Sperrprüfung da. Allerdings muss man sie auch wollen, von alleine läuft da nüschte (übrigens beim Schiedsgericht auch nicht). --Rax post 17:19, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Da man sich in den Fällen nicht persönlich kennt, sind Fehleinschätzungen hier die Regel. Auf den Beitrag von Otfried möchte ich antworten, dass ich überhaupt nicht verbittert bin, dass ich mit den früheren Mehrfachabstimmungen, die über zwei Jahre zurückliegen, und mit der jüngsten Sperrumgehung, auch wenn sie de facto eher geringfügig war, eindeutig gegen Regeln verstoßen habe und solche Regelverstöße in Zukunft strikt vermeiden werde. --Amurtiger 17:27, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Kann sein, daß ich lauter Fehleinschätzungen unterliege. Aber einen Kotau oder ironischen Kotau, der meine Formulierung wortwörtlich wiederholt, hatte ich mir eigentlich nicht vorgestellt. Am besten halte ich mich wohl doch aus der ganzen Sache heraus. --Otfried Lieberknecht 17:36, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Ich weiß nicht was ein ironischer Kotau ist. --Amurtiger 18:03, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten

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