Stasi-Unterlagen-Gesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Kurztitel: Stasi-Unterlagen-Gesetz
Abkürzung: StUG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 252-1
Ursprüngliche Fassung vom: 20. Dezember 1991
(BGBl. I S. 2272)
Inkrafttreten am: 29. Dezember 1991
Neubekanntmachung vom: 18. Februar 2007
(BGBl. I S. 162)
Letzte Änderung durch: Art. 15 Abs. 64 G vom
5. Februar 2009
(BGBl. I S. 160, 267)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
12. Februar 2009
(Art. 16 Abs. 11 G vom
5. Februar 2009)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (Langtitel: Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik) wurde am 20. Dezember 1991 vom Deutschen Bundestag verabschiedet.[1] Es regelt die Verwendung

Diese wurden auf Initiative der Bürgerbewegung im Zuge der friedlichen Revolution von 1989 sichergestellt (teils in geschreddertem oder ungeordnetem Zustand) und dann vom Beauftragten der Bundesregierung für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR verwaltet und verarbeitet.

Die Volkskammer bildete 1990 einen Sonderausschuss zur Kontrolle der Auflösung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS)/Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) und wählte Joachim Gauck zu seinem Leiter.[2] Gauck wurde zu einem der Initiatoren des Stasiunterlagengesetzes der Volkskammer.

Am 2. Oktober 1990, dem letzten Tag des Bestehens der DDR, wurde der parteilose Gauck von der Volkskammer zum Sonderbeauftragten für die personenbezogenen Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR gewählt und am Tag darauf von Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl als Sonderbeauftragter der Bundesregierung für die personenbezogenen Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes in dieser Funktion bestätigt.

Die Bezeichnung dieses Amtes wechselte im Dezember 1991: mit der Verabschiedung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes im Bundestag war Gauck jetzt Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Die Behörde wird (aufgrund ihres sperrigen offiziellen Titels) umgangssprachlich oft als „Gauck-Behörde“ bezeichnet (→ BStU).

Gaucks erste Amtszeit dauerte bis 1995; er wurde für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt. Da dieses Amt per Gesetz nur zwei Amtszeiten lang vom gleichen Inhaber bekleidet werden darf, konnte Gauck 2000 nicht wiedergewählt werden.

Im September 2000 wurde Marianne Birthler als seine Nachfolgerin in diesem Amt ernannt.

Literatur

Einzelnachweise

  1. gesetze-im-internet.de
  2. 10. Volkskammer: 9. Sitzung/Tagung vom 31. Mai 1990