Gemeinschaftsschutz: Schutz für den Einzelnen und die Gemeinschaft

Durch Impfungen schützt man sich in erster Linie natürlich selbst vor den ansteckenden Krankheiten. Doch es gibt auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Für manche Impfungen sind Babys beispielsweise noch zu jung, andere Menschen können aufgrund einer chronischen Erkrankung die eine oder andere Impfung nicht bekommen. Sie sind darauf angewiesen, dass die Menschen in ihrem Umfeld geimpft sind und ihnen Schutz vor der Ausbreitung und Ansteckung mit der Krankheit bieten. Man spricht dann von Gemeinschaftsschutz (Herdenimmunität). Der eigene Impfschutz trägt also gleichzeitig zum Schutz der Gemeinschaft bei. Lassen sich ausreichend viele Menschen impfen, so kann für einige Krankheiten sogar verhindert werden, dass sie weiterhin auftreten.

Gemeinschaftsschutz – das Prinzip

In der Animation wird das Prinzip des Gemeinschaftsschutzes (Herdenimmunität) erläutert. Im Simulator kann man am Beispiel Masern selbst ausprobieren, wie die Gemeinschaft einzelne Menschen, die nicht gegen Masern geimpft werden können, schützen kann.

In der Animation wird das Prinzip des Gemeinschaftsschutzes erläutert.

Gemeinschaftsschutz

Durch Impfungen sich und andere schützen.

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Gemeinschaftsschutz – am Beispiel Masern Refresh

Gemeinschaftsschutz – der Simulator

So einfach geht es: Über Schieberegler definieren, wie viele Menschen geimpft sind. Durch Klicken auf einen Nichtgeimpften eine Infektion auslösen und beobachten was passiert.

Simulator starten

Impfquote bestimmen

Masern können sich ungehindert ausbreiten.
Gemeinschaftsschutz bietet begrenzten Schutz. Regionale Masern-Ausbrüche sind möglich.
Gemeinschaftsschutz bietet den einzelnen Ungeimpften Schutz. Masern können sich nicht mehr ausbreiten.
Nichtgeimpfte
Geimpfte
Infizierte
(gesamt: 176 Personen)
Hilfe

Erläuterungen zum Simulator
„Gemeinschaftsschutz – am Beispiel Masern“

Steuerung
Über den Schieberegler lässt sich die Impfquote der dargestellten Bevölkerungsgruppe einstellen. Durch Klicken auf einen Nichtgeimpften (graue Figuren) lässt sich eine Infektion auslösen und die sich daran anschließende Ausbreitung des Erregers beobachten. Figuren, die sich angesteckt haben, färben sich rot. Grün sind diejenigen Figuren dargestellt, die geimpft sind.

Hinweis
Bei dem vorliegenden Simulator handelt es sich um eine vereinfachte schematische Darstellung, die das Prinzip des Gemeinschaftsschutzes veranschaulichen soll. Besonderheiten und Eventualfälle sind nicht berücksichtigt, wie etwa die Tatsache, dass Menschen sich im Raum bewegen und dadurch die Verbreitung eines Erregers befördern können oder die – wenn auch statistisch kleine – Möglichkeit, dass Geimpfte keinen vollständigen Schutz gegen die Krankheit aufbauen.

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Das Beispiel: Kinderlähmung

Viele Erkrankungen, die in Deutschland nur noch selten vorkommen, sind in anderen Teilen der Welt noch immer verbreitet. Ein Beispiel ist die Kinderlähmung (Polio). Die Krankheit gilt in ganz Europa und auf dem amerikanischen Kontinent zwar als ausgerottet. Trotzdem ist es auch heute noch wichtig, dass weiterhin gegen Kinderlähmung geimpft wird. Denn würde die Kinderlähmung, die in Teilen Asiens und Afrikas weiterhin vorkommt, zum Beispiel durch Reisende nach Deutschland gelangen und auf eine weitgehend ungeimpfte Bevölkerung treffen, wäre eine erneute Ausbreitung möglich. Um einen Ausbruch in Deutschland zu verhindern, wird mit einer hohen Impfquote in der Gesamtbevölkerung der Gemeinschaftsschutz aufrechtgehalten.

Elimination der Masern und Röteln

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich zum Ziel gesetzt, die Verbreitung von Masern und Röteln weltweit zu verhindern. Dies ist möglich, wenn langfristig 95 Prozent der Bevölkerung gegen diese Krankheiten geschützt sind. Durch den Impfschutz der Gemeinschaft (Herdenschutz) wären dann auch Menschen vor einer Ansteckung geschützt, die nicht geimpft werden können – darunter beispielsweise junge Säuglinge.

In einigen Regionen der Welt sind Masern aufgrund hoher Impfquoten heute so selten, dass sie als masernfrei gelten, so zum Beispiel Nord- und Südamerika. In Deutschland ist das WHO-Ziel noch nicht ganz erreicht. So ist es in Deutschland in den vergangenen Jahren immer wieder zu regionalen Masernausbrüchen gekommen. Dabei steckten sich vermehrt auch Jugendliche und Erwachsene bis Ende 40 an. Für Kinder und Jugendliche sind zwei Impfungen gegen Masern und Röteln empfohlen. Die Impfung  erfolgt mit einem Impfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfstoff). Während die Impfquote für die erste Masern-Impfung bei Kindern kurz vor der Einschulung zwar schon die 95-Prozent-Marke erreicht hat, fehlt die 2. Impfung allerdings noch häufiger.

Durch das neue Masernschutzgesetz soll der Impfschutz dort erhöht werden, wo eine Masern-Übertragung sehr schnell stattfinden kann, wenn nicht genügend Personen gegen Masern geschützt sind. Der Gemeinschaftsschutz soll dort auch die Menschen schützen, die nicht selbst gegen Masern geimpft werden können, zum Beispiel weil sie schwanger sind oder ein sehr schwaches Immunsystem haben. Sie sind darauf angewiesen, dass sich andere solidarisch verhalten und sich impfen lassen. Das neue Gesetz sieht daher Folgendes vor: Eltern müssen vor Aufnahme ihres Kindes in eine Gemeinschaftseinrichtung wie eine Kindertagesstätte (Kita) oder Schule nachweisen, dass ihr Kind gegen Masern geimpft oder bereits immun ist.

Auch Erwachsene, die nach 1970 geboren sind und in der Kindheit noch keine oder nur eine Impfung gegen Masern bekommen haben, sollten sich noch einmal gegen Masern impfen lassen. Der eigene Impfschutz kann schnell durch einen Blick in den Impfpass überprüft werden.

Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, ambulanten Pflegediensten oder Krankenhäusern sowie Mitarbeitende in Kitas, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen, die nach 1970 geboren sind, müssen nach dem Masernschutzgesetz zweimal geimpft sein. Dies gilt auch für Tagesmütter, Bewohner und Mitarbeitende in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften.

Ohne ausreichenden Masernschutz dürfen Kinder nach dem Masernschutzgesetz nicht in Kitas aufgenommen werden und Personal nicht in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten. Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz unter: www.masernschutz.de

Downloads

  • Letzte Aktualisierung: 03.09.2021

    Infografik Gemeinschaftsschutz (farbig) (PDF)

    Durch Impfung sich und andere schützen? Das Prinzip des Gemeinschaftsschutzes, dargestellt in einer Infografik.

    Deutsch (DE)
    PDF | 2 MB
    Letzte Aktualisierung: 03.09.2021
  • Letzte Aktualisierung: 03.09.2021

    Infografik Gemeinschaftsschutz (s/w) (PDF)

    Durch Impfung sich und andere schützen? Das Prinzip des Gemeinschaftsschutzes, dargestellt in einer Infografik.

    Deutsch (DE)
    PDF | 2 MB
    Letzte Aktualisierung: 03.09.2021