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Reklamieren lohnt sich jetzt!

Wohin verschwindet das monatliche Einkommen? Kostenblock 1: Fast ein Viertel des Einkommens braucht ein durchschnittlicher Haushalt in der Schweiz für Mobilität, Energie und Wohnen. Kostenblock 2: Knapp ein Drittel geht weg für Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und die Krankenkasse. Anschliessend bleibt weniger als die Hälfte vom Zahltag für all die anderen kleineren und grösseren Anschaffungen. Je grösser die beiden genannten Blöcke sind, desto weniger steht den Haushaltungen also für Lebensmittel, Bekleidung, Ausbildung und Freizeit zur Verfügung.

Bei weit über der Hälfte seiner Ausgaben kann der “kleine Konsument” nur in höchst bescheidenem Mass bei der Preisgestaltung entscheiden und beeinflussen. Vielleicht lässt sich die Grundversicherung optimieren (in Klammern: Kündigung der Grundversicherung bis Ende November!) oder eine billigere Wohnung kann gesucht werden (in Klammern: ob eine solche in der richtigen Grösse und am richtigen Wohnort gefunden wird, bleibt fraglich).

Doch Energiepreise, Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge lassen sich schwerlich beeinflussen. Den unzähligen Berichten und Diskussionen um Höchstpreise beim Erdöl und den Preissteigerungen bei Gas und Strom entnehme ich, dass auch Fachexperten die Preisgestaltung nicht schlüssig erklären können. Welch ohnmächtige Situation, dass der einzelne Bürger Preismechanismen ausgesetzt ist, für die niemand eine Erklärung hat!

Aktuelle Rechtfertigungen der Energielieferanten verfolge ich mit Kopfschütteln: Ich bin überzeugt, dass die Strompreise nicht in diesem Mass angehoben werden müssen, weil an erneurbare Energien nun pro Kilowatt 0.45 Rappen abgehen. Ich glaube auch nicht an die Begründung, dass plötzlich grosse Investitionen in den bestehenden Stromnetzen getätigt werden müssen und vorher jahrelang die Unterhaltsarbeiten vernachlässigt wurden. Und schon gar nicht verstehe ich, wieso der Gaspreis mit dem Erdölpreis gekuppelt sein muss und demzufolge auch massiv erhöht wird.

Bleiben wir den vielfach nicht nachvollziehbaren Argumenten hilflos ausgeliefert? Wenn diese Frage bei Erdöl, Steuern und Co. leider mit ja beantwortet werden muss, so bleibt doch mindestens ein kleiner Trost: Stromtarifgestaltungen können bemängelt werden. Die ElCom muss den Meldungen nachgehen und sie wird dort besonders schnell aktiv, wo unverhältnismässig hohe Anstiege geplant sind oder wo am häufigsten reklamiert wurde. Daher: Benutzen Sie den Musterbrief auf unserer Homepage oder schreiben Sie eine Mail an [email protected]. Nehmen Sie sich einige Minuten Zeit, reklamieren zahlt sich aus!

Sara Stalder

Geschäftsleiterin Stiftung für Konsumentenschutz