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Notbremse: Ab in den Chlousesack!

Ganze 40 Prozent sollen die durchschnittlichen Strompreiserhöhungen reduziert werden! Dies ist der Fall, wenn die heute vorgestellten bundesrätlichen Massnahmen zur Revision der Stromversorgungsverordnung per Anfang 2009 umgesetzt werden -oder werden können.

Dass sich die Stromwirtschaft schwer tat, selber umsetzbare Lösungen zur Senkung der massiven Stromtarife zu präsentieren, habe ich persönlich mehrmals erfahren. Vermutlich löst die bundesrätliche Nachricht von heute Nachmittag bei diversen Stromakteuren Katerstimmung aus. Obschon es aus unserer Sicht unbedingt weitere Verbesserungen braucht, ist der Ansatz heute doch akzeptabel. Besonders erfreulich ist die Korrektur der Systemdienstleistungen um mehr als die Hälfte auf 0.4 Rappen pro Kilowattstunde. Sehr willkürlich mutete doch das Zustandekommen der von der nationalen Netzgesellschaft swissgrid vorgeschlagenen 0.9 Rappen an.

 

Für die Stromwirtschaft ist eingetroffen, was sie mit eigenen, hochkomplizierten Vorschlägen verhindern wollte: Gewinnreduktionen sind vorprogrammiert.

 

Was, wenn nun die Notbremse von der gemassregelten Brache gezogen wird? Verständlich, dass Millionengewinne nicht einfach so sausen gelassen werden wollen. Würden sich die Verantwortlichen der Stromwirtschaft weiterhin nicht kooperativ zeigen und einen Rekurs gegen diesen Bundesratsbeschluss machen, wäre die Katastrophe perfekt. Diesen Affront gegenüber dem Gewerbe und der Konsumentenschaft dürfen sich die Manager der Stromkonzerne schlichtweg nicht erlauben!

 

Hoffentlich hat der Nikolaus die Gelegenheit, die internen Gespräche und Lobbybemühungen der Stromwirtschaft mitzuverfolgen. Falls diese in Richtung Anfechtung des bundesrätlichen Entscheids gehen, gibt es nur eine Lösung: Mitnehmen im Sack.

Schliesslich wird Kindern durchs Jahr auch mit dieser Strafe gedroht. Deren Verfehlungen liegen jedoch meilenweit weg von den Gebaren der Strombranche.

 

Sara Stalder

Geschäftsleiterin Stiftung für Konsumentenschutz