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Odyssee einer Küchenmaschine: Weihnachtsgebäck im Verzug

Eineinhalb Jahre hat unsere Küchenmaschine mit integrierter Waage zuverlässige Dienste geleistet: Es ist dies unsere allererste elektronische Knethilfe, vom kleinen Handmixer abgesehen. Aus allerlei Mehlsorten hat das grosse Rührwerk der Firma Krups Brot-, Kuchen- oder Pastateig gezaubert.

In der letzten Septemberwoche dieses Jahres kam die Ernüchterung: Die Waage funktionierte nicht mehr und- wesentlicher- das Rührwerk versagte nach einigen Umdrehungen.

Die telefonische Erkundigung ergab: Die Maschine wird von der zuständigen Servicestelle „GR RAPIDO Service GmbH“ repariert, also einschicken und Porto selber bezahlen! Zwei Wochen später erfolgt der Test in unserer Küche und siehe da: die Waage funktioniert zwar immer noch nicht, doch die Knetfunktion ist intakt.

Nicht ganz zufrieden mit dieser Reparatur telefoniert mein Mann von Stelle zu Stelle. Fazit: Einschicken der Maschine für eine weitere Instandsetzung. Nach zähen Verhandlungen ist klar, dass uns die Firma Krups ausnahmsweise das Porto dieser zweiten Rücksendung zurückerstatten wird. Die zweite Reparatur war wiederum nur teilweise erfolgreich: jetzt funktioniert die integrierte Waage, doch das Rührwerk versagt nun den Dienst. Es folgt die Wiederholung der Telefonanrufe und der Rücksendung.

Anfang Dezember –die Güeziteig-Zutaten stehen bereit- wird klar, dass mit der dritten Runde eine Verschlimmbesserung eingetreten ist: die Funktionstüchtigkeit der Maschine ist auf dem Stand von Ende September.

Am Weihnachtstag vor genau drei Monaten wurde die Maschine auf ihre erste Reise geschickt. Die Zutaten für die Weihnachtsgüezi stehen unangetastet in unserer Küche bereit. Ob es dieses Jahr doch noch rechtzeitig eigenfabriziertes süsses Kleingebäck gibt, hängt wesentlich vom Garantieservice der Firma Krups, resp. der zuständigen Stelle mit dem vielversprechenden Namen „Rapido-Service“ ab. Anfang Dezember wurde uns versprochen, dass die Maschine nun ersetzt wird –nach drei Reparaturversuchen und viermaligem Einschicken.

Garantieleistungen in der Schweiz können eigenwillige Formen annehmen. Monatelanges, ersatzloses Warten auf ein Gerät und anfallende Kosten, die dabei selber übernommen werden müssen, das sind leider keine Ausnahmen. Die Stiftung für Konsumentenschutz setzt sich seit Jahren für Verbesserungen bei Garantieleistungen ein!

In unserem Küchenmaschinen-Fall bleibt positiv zu erwähnen: Krups gewährt auf Motorschäden (bei sachgemässer Behandlung nach Gebrauchsanleitung, versteht sich) 10 Jahre Garantie. Nun hoffen wir, dass die Abwicklung unseres Schadenfalls nicht diese jahrelange Garantiezeit in Anspruch nimmt und anschliessend nichtig wird beim neuen, hoffentlich funktionstüchtigen Gerät!

Sara Stalder

Geschäftsleiterin Stiftung für Konsumentenschutz