Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie über 400 Antworten

1 : 1 für den Bahnschalter

E-Tickets sind praktisch: Über das Smartphone oder Online hat man den Ticketschalter quasi in der Tasche und muss weder Schlange stehen noch sonst zusätzliche Zeit einrechnen. Sie haben aber auch ihre Tücken, wie wir im Frühjahr bei der SBB bemängelten.

Inzwischen hat die SBB ein paar unschöne Bestimmungen aus dem Weg geräumt, weitere soll folgen: Wer das Mobile-Ticket wegen leerem Akku nicht vorweisen kann, bekommt es zurückerstattet, ohne dass die Busse auch noch fällig wird. Diese Neuerung wird die SBB ab Mitte 2013 einführen.

Das ist immerhin ein Erfolg! Die SKS hat im Frühjahr von der SBB gefordert, dass sie die zum Teil sehr kundenunfreundlichen Bestimmungen für E-Tickets anpasst. Ärgerlich war zum Beispiel, dass die SBB Tickets nicht rückerstatten wollte, welche man wegen Verbindungsproblemen mehrfach gelöst und somit auch bezahlt hatte. Da hat sich etwas getan: Mehrfach gekaufte Billets werden nun erstattet, wenn es sich um identische E-Tickets handelt. Wer sich beim Lösen des Tickets im Tag oder im Datum irrt, der muss auch weiterhin ein zweites Billet kaufen müssen, will er nicht eine Busse in Kauf nehmen. Bei dieser Problematik hat die SBB einzig die Neuerung eingeführt, dass beim Lösen des Billets neben dem Datum auch der Wochentag angezeigt wird.

Pech hat bis im nächsten Juni, wer im Zug sitzt und erst bei der Kontrolle merkt, dass der Akku des Handys leer ist: Dann wird neben dem Kaufpreis für ein zweites Billet auch noch eine Busse fällig – die SBB nennen es vornehmer “Zuschlag” – und bei der Rückerstattung des eigentlich gelösten Billets muss man noch eine Gebühr von Fr. 30.- zahlen. Das, so verspricht die SBB, soll allerdings auf Mitte des Jahres 2013 ändern, dann wird “nur” noch die Gebühr fällig, die Busse fällt weg. Allerdings ist die Gebühr hoch: Bei einem einfachen Billet Zürich – Bern lohnt sich die Rückerstattung schon nicht mehr, da der Billetpreis von Fr. 23.50 tiefer ist als die Gebühr.

Etliche unserer Forderungen an die SBB sind allerdings nach wie vor pendent: Die Hürden für die Rückerstattung eines nicht verwendeten Billets sind nach wie vor gross, wer auch Tickets für Mitreisende kauft, muss Namen und Geburtsdatum eingeben – das macht misstrauisch, auch wenn die SBB beteuert, dass diese Daten nicht für Werbezwecke gebraucht werden.

E-Tickets sparen Zeit, aber nur beim Lösen des Billets. Wenn Sie Informationen dazu suchen, dann steht der Schalter plötzlich im Vergleich nicht mehr so schlecht da. Denn entweder finden Sie die Informationen nicht – etwa diejenige, wie hoch die Gebühren jeweils sind – oder sie suchen lange, bis Sie sie herausgefunden haben.

1 : 1 für den Bahnschalter, würde ich meinen.

Sara Stalder

Geschäftsleiterin Stiftung für Konsumentenschutz

Mehr Informationen zu den E-Tickets finden Sie übrigens auf unserem Merkblatt.