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Anlegerschutz

Die Stiftung für Konsumentenschutz setzt sich für einen angemessenen Anlegerschutz ein: Banken und Vermögensverwalter sollen Kunden, die ihnen ihr Geld anvertrauen, transparent und vollständig über Risiken und alle anfallenden Kosten (Gebühren, Provisionen, etc.) informieren. Zudem soll die Aufsicht über die Banken und Vermögensverwalter gestärkt werden.

Um den Anlegerschutz zu verbessern, fordert der Konsumentenschutz unter anderem folgende Massnahmen:

  • Risikobewusstsein: Vor dem Kauf eines Anlageprodukts müssen die Bankkunden umfassend und in verständlicher Sprache auf die Risiken aufmerksam gemacht werden.
  • Kostentransparenz: Wer ein Finanzprodukt erwirbt, muss vor Vertragsabschluss auf alle anfallenden Kosten wie Spesen, Gebühren, Provisionen, etc. hingewiesen werden.
  • Falsche Anreize beseitigen: Anlageberater erhalten teilweise hohe Vergütungen, wenn sie bestimmte Finanzprodukte verkaufen, und handeln deshalb nur in zweiter Linie im Interesse der Kunden. Diese falschen Anreize müssen beseitigt werden.

Der Konsumentenschutz hat diese Forderungen im Rahmen der Beratung über das neue Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetz (FINIG) eingebracht. Die Banken und Vermögensverwalter haben es jedoch leider geschafft, diese beiden Gesetze zu verwässern.

 

Unser Engagement – für Sie

Der Konsumentenschutz setzt sich für einen angemessenen Anlegerschutz ein.

  • Der Konsumentenschutz engagiert sich dafür, dass die Anleger durch die Gesetze gut geschützt und die Banken und Vermögensverwalter angemessen beaufsichtigt werden.