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Garantie

Der Verkäufer muss einen tadellosen Kaufgegenstand liefern. Während einer bestimmten Frist muss er für die Qualität seines Produktes einstehen und Garantie bieten, dass die Sache nicht mangelhaft ist. Der Konsumentenschutz setzt sich dafür ein, dass Konsumenten auch tatsächlich in den Genuss der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsrechte kommen.

Das Obligationenrechts schreibt eine Gewährleistungsfrist (umgangssprachlich: „Garantie“) von mindestens zwei Jahren vor. Das heisst, dass die Anbieter auf alle neuen Güter eine Garantiefrist von 2 Jahren gewährleisten müssen. Allerdings gibt es trotz der Gesetzesänderung immer noch Schlupflöcher für Anbieter. Sie können beispielsweise die zweijährige Garantie ausschliessen, wenn sie dies klar und deutlich kommunizieren. So darf dieser Ausschluss beispielsweise nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteckt werden.

Zudem informieren viele Verkäufer unklar über die neuen Garantiebestimmungen, welche Konsumenten nach schweizerischem Recht zustehen. Die Fehlinformationen dienen häufig dazu, den Kunden unnötige Zusatzversicherungen (z.B. “Garantieverlängerungen”) zu verkaufen. Viele Infos und Tipps zum Thema Garantie finden Sie im Webratgeber.

Unser Engagement – für Sie

  • Einsatz für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsrecht.