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Werbung

Werbung soll informieren und darf unterhalten, aber sie darf nicht täuschen und den Konsumenten falsche Tatsachen vorspiegeln. Die Stiftung für Konsumentenschutz setzt sich für faire Werberegeln ein, welche insbesonders Kinder vor aggressiver und unlauterer Werbung schützen sollen.

Werbung in verschiedensten Formen ist ein wichtiges Instrument, um Produkte und Dienstleistungen bekannt zu machen und zu verkaufen. Im besten Fall witzig und informativ, im schlechtesten Fall aufdringlich und plump, begleitet sie uns durch den Alltag und durch alle Medien und Kommunikationskanäle. Ist es im Rahmen, wenn ein Kind während einer Stunde Kinderfernseh-Programm bis zu 27 Werbespots sieht? Eine Untersuchung des Konsumentenschutzes über Lebensmittelwerbung am Schweizer Fernsehen zeigt Erstaunliches auf.

Aber nicht nur die Intensität der Bewerbung, auch der Inhalt der Werbung beschäftigt den Konsumentenschutz. Dank unserer Hartnäckigkeit zeichnen sich erste Erfolge ab: Über den “Swiss Pledge” beschränken grosse Schweizer Lebensmittelanbieter freiwillig ihre Werbeaktivitäten für ungesunde Lebensmittel, damit Kinder nicht dauernd mit Süssgetränken, Fastfood oder Süssigkeiten-Werbung konfrontiert werden. Zudem soll auch der Gesetzgeber aktiv werden und die Werbung für ungesunde Lebensmittel einschränken können, wenn sie an Kinder gerichtet wird.

Ein grosses Ärgernis ist Werbung, wenn sie unerwünscht ist. Sei es in Form eines mit Reklame überladenen Briefkastens, obwohl dieser mit einem “Stopp Werbung”-Kleber versehen ist, oder durch belästigende Werbeanrufe trotz Sterneintrag. Der Konsumentenschutz sammelt Beschwerden über die Missachtung des Sterneintrags und stellt Strafantrag gegen jene Unternehmen, welche sich nicht an das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) halten.

Unser Engagement – für Sie

  • Was steckt hinter Werbungen, die versprechen, dass Fruchtgummis besonders viele gesunde Vitamine enthalten oder Frühstücksflocken viel Vollkorn enthalten würden? Die Analyse des Konsumentenschutzes zeigt: Viele Produkte sind alles andere als gesund!
  • Der Konsumentenschutz setzt sich für Transparenz ein, wenn die Werbung aufgrund von Kundendaten personalisiert wird. Die Migros deklariert erst seit unserer Intervention ihre personalisierten Cumulus-Gutscheine.
  • Telefonische Werbeanrufe gehören zur Gruppe der grössten Ärgernisse der Konsumentinnen und Konsumenten. Der Konsumentenschutz erreichte, dass die Kunden des grössten Telekomanbieters jetzt solche Werbeanrufe sperren können.