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Eine Motion von SKS-Präsidentin Prisca Birrer-Heimo verlangt, dass Konsumenten- und Patientenorganisationen wie auch Krankenkassen ein Beschwerde- und Rekursrecht beim Bundesverwaltungsgericht erhalten. Damit soll erreicht werden, dass Preisfestsetzungen von kassenpflichtigen Medikamenten, die nicht den Konsumenten und Patienten dienen, beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) angefochten werden können. Dieses Privileg hatte bisher nur Pharmaindustrie. Eine undemokratische Praktik, die aus Sicht des Konsumentenschutzes dringend verbessert werden muss.

Lesen Sie hier die Motion im Original:

Eingereichter Text:

Der Bundesrat wird beauftragt, Konsumenten-, Patientenorganisationen und Krankenkassen ein Beschwerde- und Rekursrecht beim Bundesverwaltungsgericht in Bezug auf die Preisentwicklungen der kassenpflichtigen Medikamente einzuräumen, dafür benötigte monetäre Mittel zur Verfügung zu stellen und die Gesetzesgrundlage entsprechend anzupassen. Dadurch wird das bisher ungerechtfertigt exklusive Privileg der Pharmaindustrie demokratisiert. Zudem soll das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über Beschwerden volle Transparenz gewähren.

Begründung:

Die Grundversicherung wird jährlich mit 5,9 Mia. Franken, inklusive Spitalabgaben, für Medikamente belastet. Vergangenes Jahr wollte Bundesrat Alain Berset den für den Auslandspreisvergleich berechneten Wechselkurs von 1.58 CHF pro Euro auf 1.29 CHF herabsetzen. Das BAG berechnete, dass damit in den nächsten drei Jahren 720 Mio. Franken gespart werden können – zugunsten der Prämienzahler.

Die Pharmafirmen legten Rekurse gegen die Preissenkung von 21 Medikamenten ein. Weil das Bundesverwaltungsgericht und später das Bundesgericht entschied, dass die Beschwerden aufschiebende Wirkung haben, konnten die Preise aber nicht gesenkt werden. Das Geld floss weiterhin in die Kassen der Pharmafirmen. Und das hörte auch im April 2013 nicht auf, als sich die Parteien trafen. Sie einigten sich darauf, dass Bundesrat Alain Berset das System zur Berechnung der Medikamentenpreise bis 2015 revidiert, wenn die Pharmafirmen im Gegenzug ihre Beschwerden zurückziehen. Erst ab 1. November 2013 soll jetzt für zwei Drittel der Medikamente der Kurs von 1.29 angewandt werden. Ein Drittel darf noch bis zum 1. November 2014 zum Kurs von 1.58 umgerechnet werden. Keine andere Branche wurde vom starken Franken so stark verschont.

Weder für Patienten-, Konsumentenorganisationen oder Krankenkassen ist es auf Grundlage des heutigen Gesetzes möglich, gegen die Entscheide des BAG Rekurse einzulegen, wenn sie von den Entscheiden negativ betroffen sind.

Es besteht zudem kein materieller Grund, eingegangene Beschwerde(-Entscheide) unter Amtsgeheimnis zu behandeln und nicht zu veröffentlichen. Eine gesetzliche Pflicht für das BAG, eingegangene Beschwerden und -entscheide zu veröffentlichen, würde eine nötige Transparenz schaffen. Das öffentliche Interesse über das Zustandekommen von Preise und Bedingungen, welche Kassen und Prämienzahler zwangsweise zahlen müssen, ist gegeben.

 

Hier gehts zur Motion auf der Parlamentsseite.