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Filetstück und Pouletbrust: Produktion ankurbeln

Diese Tage – der nationale Abstimmungsherbst 2015 wird sorgfältig vorbereitet – werden hüben und drüben Volksinitiativen lanciert oder angekündigt. Der Landwirtschaft widerfährt die zweifelhafte Ehre, mehrfach als Thema hinhalten zu müssen. Was gibt es Emotionaleres als die Sicherheit von unserem täglichen Brot – inkl. Wurst? Eigenständig soll die Schweiz über ihre Ernährungssicherheit bestimmen können, da gibt es doch keine Gegenmeinungen!? Demnach wird direkt oder verklausuliert gefordert, dass der Selbstversorgungsgrad der Schweiz erhöht werden muss. Nur stellt sich die Frage: Was genau soll mehr produziert werden und wie wird gerechnet?

Laut Verwaltung liegt der (Brutto-)Selbstversogungsgrad in der Schweiz bei rund 60 Prozent, ohne dass die immensen Futtermittelimporte berücksichtigt werden. Sind diese eingerechnet, sinkt der (Netto-)Selbstversorgungsgrad kontinuierlich und liegt bei rund der Hälfte unseres Bedarfs: Damit wird die Zunahme der Futtermittel-Importe abgebildet. Nicht berücksichtigt werden in diesen Berechnungen die Vorleistungen, die ebenfalls von der Schweizerischen Landwirtschaft zugekauft werden müssen wie Energie (vor allem Erdöl) und Dünger, Pflanzenschutzmittel und Setzlinge. Unklar ist auch, ob in den Zahlen die weniger beliebten Fleischteile, welche ins Ausland exportiert werden, einberechnet sind: In hiesigen Metzgereien sind Filetstücke und Pouletbrüstli in der Auslage, Suppenfleisch oder -huhn verschwinden zusehends. Doch: Mehr hochwertige Fleischstücke zu produzieren wird drastische Auswirkungen auf die Umwelt haben – Umweltverbände legen ihr Veto ein.

Auch bei der pflanzlichen Produktion ist die Steigerung der Selbstversorgung zur Zeit Augenwischerei. Dass rund 80 Prozent der Setzlinge ebenfalls importiert werden, wird ungern thematisiert: Doch eine Ernährungs-souveräne Schweiz müsste – wie bei der Futterprodutkion – als erste Massnahme hier ansetzen.
Um den Selbstversorgungsgrad zu erhöhen braucht es keine Initiativen: Es sind radikale Änderungen nötig, die keiner gesetzlichen Basis bedürfen: Exportstopp der landwirtschaftlichen Produkte, Umstellung der Ernährungsgewohnheiten, Eigenproduktion der “Grundlagen” (wie Saatgut, Setzlinge und Futtermittel), Lebensmittelabfall verhindern. Doch solche Punkte sucht man mit grosser Sicherheit vergeblich in den Massnahmeplänen der Initianten.
Mit starren Prozentzahlen in der Bundesverfassung wird die Landwirtschaft in ein enges Korsett gezwungen und zukünftige gesellschaftliche, ökonomische und ökologische Entwicklungen werden ignoriert.