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Scheinheiliger “Kampf” gegen Interessenkonflikte

Laut heutiger NZZ hat die Credit Suisse Kundenschreiben verschickt, in denen sie ankündigt, ab nächstem Sommer auf Retrozessionsprodukte zu verzichten. Die CS will nur noch Anlageinstrumente einsetzen, “die keine Retrozessionen, Bestandespflegekommissionen oder Vertriebsentschädigungen zu Gunsten der Credit Suisse AG ausrichten”. Späte Einsicht und Korrektur einer Unsitte der Finanzinstitute, die sich seit den 1990-er Jahre drastisch verbreitet hat?

Nicht unbedingt: Der Druck auf die Finanzhäuser steigt zunehmend. Im umliegenden Ausland geht der Trend der Gesetzgeber in die Richtung, dass diese versteckten Gebühren abgeschafft werden oder dass zumindest volle Transparenz geschaffen werden muss. Damit beugen sich Schweizer Anbieter ein weiteres Mal den schärferen Rechtsgrundlagen des europäischen Markts, denn sie wollen den Marktzugang zu Europa nicht gefährden. Im Inland werden solch notwendige Anpassungen von den Unternehmungen gerne als fortschrittliche und innovative Massnahmen beworben, was ahnungslosen Kundinnen und Kunden sicher unverdächtig vorkommt. Den Kleinanlegern ist lediglich klar, dass wir in der Schweiz noch Meilen entfernt sind vor Eingriffen des Gesetzgebers – demzufolge werten sie das proaktive Vorgehen vermutlich als ehrliche Massnahme gegen Missstände.

Das dem nicht so ist, zeigt bereits die Tatsache, dass nur – in den meisten Fällen gutbetuchte – Vermögensverwaltungskundinnen und -kunden der CS von dieser Neuerung profitieren werden. Für Kleinanleger gelten weiterhin andere Regeln, nämlich gar keine! Auch ist hinlänglich bekannt, dass sich die Banken vor den diversen Bundesgerichtsurteilen drücken: mit Zermürbungs- und Hinhaltetaktik versuchen die Finanzinstitute seit einem Jahr, die Auszahlung geschuldeter Gebühren an die Kundinnen und Kunden zu verhindern!