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Gruppenklagen: Halbherziges Einverständnis

Für Prisca Birrer-Heimo, der Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), ist klar, dass das Rechtssystem in unserem Land in einem wichtigen Bereich leckt: jede Person muss selber klagen, wenn sie einen Schaden erlitten hat – und sei das Schadensausmass noch so klein.

Deshalb verzichten die meisten Geschädigten auf eine Klage gegen die in der Regel übermächtigen Anbieter. Es ist  offensichtlich, dass der gerichtliche Weg für einen Grossteil der Bevölkerung zur Zeit nicht in Betracht gezogen wird. Das kann sich ändern: Bei gleichartigen Schadensfällen sollen nach dem Willen des Bundesrates “entamerikanisierte” Gruppenprozesse möglich sein. Dies ist die Antwort auf eine Motion von Prisca Birrer-Heimo, was einem kleinen Etappenerfolg gleichkommt.

Doch leider bleibt der Bundesrat in der Ausgestaltung dieses neuen Instruments vage und unverbindlich. Er will kein Spezialgesetz für Gruppenklagen, sondern in laufenden und zukünftigen Gesetzgebungsprozessen den Aspekt regeln. Mit dieser Antwort bleiben alle Wege offen und der Ausgang bei der Entwicklung des neuen Rechtsinstrument ungewiss.

Schade, denn in den umliegenden Ländern müssen sich die Regierungen intensiv Gedanken machen, wie sie den Konsumentinnen und Konsumenten bei Gruppenschäden zukünftig Hilfe bieten wollen. Die Antwort des Bundesrates hat daher einen schalen Nachgeschmack.

Eigentlich ist die Rechtslücke anerkannt und – mit einem Bericht vom Sommer 2013 – belegt, doch eine Hilfestellung mit Biss scheint bei der Schweizer Exekutive kein dringliches Vorhaben zu sein.