Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie über 400 Antworten

Pharmafirmen bleiben bevorzugt

Der Bundesrat lehnt es ab, Konsumentenorganisationen das Rekursrecht bei der Festsetzung der kassenpflichtigen Medikamentenpreise einzuräumen. Eine entsprechende Motion von SKS-Präsidentin Prisca Birrer-Heimo wurde abgelehnt. Der Bundesrat argumentiert, dass ein Beschwerderecht für Konsumentenorganisationen  “den Bestrebungen des Bundesrates, den Patienten und Patientinnen den raschen Zugang zu neuen und innovativen Arzneimitteln zu ermöglichen, zuwiderlaufen.” Dass es aber im Interesse der Patienten ist, dass Arzneimittel nicht nur schnell sondern auch zu fairen Preisen erhältlich sind, übersieht der Bundesrat.

In seiner Antwort verweist der Bundesrat weiter auf ein Urteil des Eidgenössischen Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2001, welches aussagt, dass “den Versicherern in Bezug auf die Arzneimittel grundsätzlich keine Beschwerdelegitimation” zustehen. Nun sind Konsumentenorganisationen aber keine Versicherungsorganisationen. Eine Begründung, weshalb Konsumenten nach der selben Rechtsgrundlage behandelt werden wie Versicherungen, bleibt der Bundesrat schuldig.

Bundesrat: Keine Transparenz über Rekurse nötig

Der Bundesrat lehnt es ebenfalls ab, die vollständigen Beschwerdeschriften der Pharmafirmen zu publizieren. Die Motion der SKS-Präsidentin hatte dies ebenfalls gefordert. Der Bundesrat ist nur bereit zu prüfen, ob dem BAG das Recht eingeräumt werden kann, die von einer Beschwerde betroffenen Arzneimittel bekanntzugeben. Allerdings kann man dies bereits jetzt anhand der publizierten Medikamentenpreise herausfinden. Der Bundesrat erachtet es als genügend, wenn das Bundesverwaltungsgericht die rechtskräftigen Urteile zu den Beschwerden publiziert. Die SKS erachtet dies als zu wenig transparent, da es im Interesse der Öffentlichkeit ist, zu erfahren, weshalb Pharmafirmen Rekurse gegen Preissenkungen eingelegt hat.

Der Bundesrat hält mit seiner Antwort zur Motion an der Bevorzugung der Pharmafirmen fest. Die ganze Motion und die Antwort des Bundesrats ist hier zu finden.

Damit die Medikamentenpreise grundsätzlich transparenter und konsumentenfreundlicher gestaltet werden, setzt sich die SKS für ein Festbetragssystem ein.