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Anlegerschutz: Jetzt muss ein griffiges Gesetz her

Voraussichtlich im Sommer legt der Bundesrat einen Entwurf für ein Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) vor. Einige Eckwerte sind bereits heute bekannt. SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder erklärt im Tagesanzeiger, worauf es beim künftigen Gesetz ankommt.

Die SKS begrüsst, dass auch unabhängige Vermögensverwalter diesem Gesetz unterstellt werden sollen und das auch Laien über die Möglichkeiten und Risiken von Anlageprodukten angemessen informiert werden müssen. Zudem sollen künftig verständliche “Beipackzettel” über die Eigenschaften von Produkten informieren. Leider soll die ursprünglich geplante Beweislastumkehr bei Gerichtsprozessen nun doch nicht gelten. Kunden welche gegen Ihre Bank klagen, müssen also weiterhin ein Fehlverhalten Ihres Finanzdienstleisters nachweisen können, was in der Regel extrem schwierig ist. Erfreulich ist jedoch die geplante Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung von Prozesskosten, um Kunden, welche gegen ihren Dienstleister klagen, zu entlasten.

Lesen Sie hier den gesamten Artikel aus dem Tagesanzeiger vom 17. März 2014:

Tagesanzeiger: Bundesrat soll Zähne zeigen

Weitere Informationen zu Fidleg finden Sie auch in der folgenden Medienmitteilung:

Entwurf für neues Finanzdienstleistungsgesetz überzeugt