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Gentechnikfreie Fütterung von Tieren ausloben?

Sollen Konsumentinnen und Konsumenten bei Fleisch, Milch oder Eiern erkennen können, dass die Tiere gentechnikfreies Futter gefressen haben? Die Frage ist wieder aktuell, nachdem die Stiftung für Konsumentenschutz schon vor Jahren dafür gekämpft hat, dass auf den Produkten das GVO-Futter deklariert werden muss. Dies wird jedoch in der EU abgelehnt und hat aus Gründen der Handelsfreiheit auch in der Schweiz keine Chance. Eine Verordnungsänderung schlägt nun vor, dass auf den Produkten vermerkt werden darf, wenn die Tiere KEIN GVO-Futter vorgesetzt bekommen haben.

Im Ausland ist es gang und gäbe, die Schweizer Bauern verzichten darauf: Gentechnisch-verändertes Futter für Nutztiere. Die Konsumentinnen und Konsumenten erfahren jedoch nicht, ob in der Produktion ihrer Eier, Milch oder ihres Fleisches gentechnisch-verändertes Futter eine Rolle gespielt hat oder nicht.  Um das zu ändern, gibt es zwei Wege: Es wird deklariert, dass GVO-Futter verwendet wird, oder es wird ausgelobt, dass auf dieses verzichtet wird. Weil die erste Variante aus handelstechnischen Gründen kaum Chancen hat, wird nun mittels einer Verordnungsänderung die zweite angestrebt.

Die wichtigsten Gründe dafür:

  • Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen wissen, ob gentechnisch-verändertes Futter verwendet wird oder nicht.
  • Die Situation ist nicht befriedigend und verwirrend: Vom Ausland werden bereits Produkte importiert, welche diese Auszeichnung tragen. Es kann der Eindruck entstehen, dass die Schweizer Produktion diesbezüglich schlechter dasteht.
  • Die Schweizer Bauern können den Konsumentinnen und Konsumenten bislang nicht kommunizieren, dass in der Schweizer Produktion auf GVO-Futtermittel verzichtet wird.

Werden in Zukunft tierische Produkte mit der Auszeichnung “Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen” versehen? Für die SKS braucht es dazu zwei Voraussetzungen: Der Anteil des tierischen Rohstoffes muss 80% am Produkt betragen, damit nicht schon kleine Mengen in einem Produkt mit dicken Lettern ausgelobt werden dürfen. Zudem müssen alle Produktionsformen – beispielsweise auch Bio-Produkte – ausgezeichnet werden können. Bislang sieht eine Einschränkung nämlich vor, dass dies nur für Produkte der Fall sein darf, welche nicht schon in ihren Richtlinien auf GVO-Futter verzichten. Das sind in der Schweiz aber alle Herkunftszeichen und Labels. Ausgezeichnet werden dürfte nur die konventionelle Produktion, welche sich so mit Federn schmücken könnte, die sie nicht verdient hat.