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Werbeverbot für Konsumkredite: Bundesrat will strengere Regelung

Ist eine neue Handtasche überfällig? Oder: Gönne ich mir nächstes Wochenende eine Shoppingreise nach New York? Alles kein Problem, glaubt man der aggressiven Werbung für Konsumkredite. Solche „Amuse bouche“-Werbungen sollen nicht mehr möglich sein, ist die Hauptforderung einer Parlamentarische Initiative (10.467 Pa.Iv. Schuldenprävention. Keine Werbung für Kleinkredite).

Dieses Vorhaben wurde jedoch in den letzten Monaten arg zerpflückt, denn die Kreditgeber sehen in einem Werbeverbot ausschliesslich die unzulässige Beschränkung ihrer Wirtschaftsfreiheit. Im Vorentwurf für die Revision des Bundesgesetzes über den Konsumkredit wurden diese Bedenken reichlich Rechnung getragen. Viel zu stark, fand die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und hatte sich vor einem haben Jahr enttäuscht gezeigt über den zahnlosen Vorschlag, der vorgelegt wurde. Alle wesentlichen Punkte wurden aufgeweicht oder gänzlich entfernt. Vollkommen unverständlich ist der Wandel vom geforderten Verbot hin zur Selbstregulierung durch die Branche. Den Bock zum Gärtner zu machen hat noch nie funktioniert!

Die SKS begrüsst daher, dass der Bundesrat dem vorliegenden faden Gesetzesentwurf noch etwas Würze geben will (siehe heutige Medienmitteilung):

  • Expresskredite mit einer Laufzeit von unter 12 Monaten (und Rückzahlung in maximal vier Raten) fallen bisher nicht unter das Konsumkreditgesetz. Damit hätte für diese Kredite weiterhin aggressiv Werbung gemacht werden dürfen. Der Bundesrat unterstützt deshalb den Vorschlag, dass Expresskredite nur noch eine maximale Rückzahlungsfrist von drei Monaten haben dürfen.
  • Werbung, die speziell Jugendliche und junge Erwachsene anspricht, soll verboten werden.
  • Der Begriff “aggressive Werbung” soll im Gesetz näher definiert werden.